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Nicht mehr wahlberechtigt, da keine Briefwahlunterlagen erhalten hat?

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MrRossi:
Es werden bei den Wahlunterlagen in den Wählerlisten der Eingang abgehakt. Insofern dürfte das Problem Doppelstimme nicht geben.

Lars73:
Einschlägig ist hier § 18 KWO (Hessen)
"(8) Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltage, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden; Abs. 7 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend."

Egon12:
ansonsten zur Wahl gehen und ganz normal wählen, im Wählerverzeichnis sind die eingegangenen Briefwähler gekennzeichnet.

Pepper2012:
Nope, der Sperrvermerk wird bereits bei Ausgabe (=Absendung) der Briefwahlunterlagen angebracht. Daraus ergibt sich ja hier das Problem.

Dude23:

--- Zitat von: Pakart am 14.10.2020 08:25 ---Indem er einem Altenheim alle Wahlunterlagen unterschlägt? Ansonsten muss für eine gezielte Manipulation schon viel wissen beim Postboten über die Wahl der Empfänger vorliegen. So kann es eigentlich nur eine zufällige Manipulation sein.

Insofern ist das hier eine Abwägungsentscheidung. Ist es schlimmer, dass ggf. jemand durch einen Postfehlgang nicht abstimmen kann, als dass es Doppelstimmen gibt.

--- End quote ---

Das wollte ich mit dem Zusatz "rein theoretisch" ausdrücken.

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