Nicht mehr wahlberechtigt, da keine Briefwahlunterlagen erhalten hat?

Begonnen von kaese, 13.10.2020 13:49

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kaese

Guten Tag,

ich hatte die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung vor zwei Wochen im Rathaus abgegeben. Ich habe noch immer keine Briefwahlunterlagen bekommen. Ich war grad im Rathaus und da sagte man mir eben, daß man mir keine neuen Briefwahlunterlagen zuschicken darf und daß ich dann auch nicht am Wahltag wählen darf.

Aber ich habe doch gar keine Unterlagen bekommen! :'-(

Wo steht im Gesetz in Hessen, daß ich keine Briefwahlunterlagen mehr bekommen und nicht mehr wählen darf?

Dankeschön.

MfG

Dude23

Im Normalfall sollte es möglich sein im Rathaus schriftlich zu versichern, dass man keine Briefwahlunterlagen erhalten hat.

Eukalyptus

Zitat von: kaese in 13.10.2020 13:49
Guten Tag,

ich hatte die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung vor zwei Wochen im Rathaus abgegeben. Ich habe noch immer keine Briefwahlunterlagen bekommen. Ich war grad im Rathaus und da sagte man mir eben, daß man mir keine neuen Briefwahlunterlagen zuschicken darf und daß ich dann auch nicht am Wahltag wählen darf.

Aber ich habe doch gar keine Unterlagen bekommen! :'-(

Wo steht im Gesetz in Hessen, daß ich keine Briefwahlunterlagen mehr bekommen und nicht mehr wählen darf?

Dankeschön.

MfG

Du hast vergessen zu erwähnen, dass dir offenbar laut Aussage der Gemeinde Briefwahlunterlagen zugeschickt wurden [die du nicht erhalten hast, das hast du erwähnt].

Soweit mir bekannt, dürften Wahlscheine kein zweites Mal ausgestellt werden da dies zu einer doppelten Stimmabgabe führen könnte. Eine gesetzliche Quelle kann ich leider nicht nennen.

Dude23

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht gehen soll. Eine Versicherung an Eides statt wird wohl nötig sein. Aber wenn das gar nicht ginge, wäre, zumindest rein theoretisch, gezielte Wahlmanipulation durch Postbedienstete möglich.

Pakart

Zitat von: Dude23 in 14.10.2020 07:17
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht gehen soll. Eine Versicherung an Eides statt wird wohl nötig sein. Aber wenn das gar nicht ginge, wäre, zumindest rein theoretisch, gezielte Wahlmanipulation durch Postbedienstete möglich.

Indem er einem Altenheim alle Wahlunterlagen unterschlägt? Ansonsten muss für eine gezielte Manipulation schon viel wissen beim Postboten über die Wahl der Empfänger vorliegen. So kann es eigentlich nur eine zufällige Manipulation sein.

Insofern ist das hier eine Abwägungsentscheidung. Ist es schlimmer, dass ggf. jemand durch einen Postfehlgang nicht abstimmen kann, als dass es Doppelstimmen gibt.

MrRossi

Es werden bei den Wahlunterlagen in den Wählerlisten der Eingang abgehakt. Insofern dürfte das Problem Doppelstimme nicht geben.

Lars73

Einschlägig ist hier § 18 KWO (Hessen)
"(8) Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltage, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden; Abs. 7 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend."

Egon12

ansonsten zur Wahl gehen und ganz normal wählen, im Wählerverzeichnis sind die eingegangenen Briefwähler gekennzeichnet.

Pepper2012

Nope, der Sperrvermerk wird bereits bei Ausgabe (=Absendung) der Briefwahlunterlagen angebracht. Daraus ergibt sich ja hier das Problem.

Dude23

Zitat von: Pakart in 14.10.2020 08:25
Indem er einem Altenheim alle Wahlunterlagen unterschlägt? Ansonsten muss für eine gezielte Manipulation schon viel wissen beim Postboten über die Wahl der Empfänger vorliegen. So kann es eigentlich nur eine zufällige Manipulation sein.

Insofern ist das hier eine Abwägungsentscheidung. Ist es schlimmer, dass ggf. jemand durch einen Postfehlgang nicht abstimmen kann, als dass es Doppelstimmen gibt.

Das wollte ich mit dem Zusatz "rein theoretisch" ausdrücken.