Autor Thema: Eingruppierung Controller TV V  (Read 3914 times)

florian92

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Eingruppierung Controller TV V
« am: 13.10.2020 10:01 »
Guten Morgen,

ich bin aktuell in einem Stadtwerk (400 Mitarbeiter) als Controller eingesetzt. Da ich noch immer mein Entgelt nach Gruppe 6 erhalte, dass man nach abgeschlossener Ausbildung erhält, habe ich nun eine Höhergruppierung entsprechend meiner Tätigkeiten und Qualifikation (abgeschlossenes BWL-Studium B.A.) beantragt.

Ich soll nun einige Wochen meine Tätigkeiten aufschreiben, sodass anschließend eine Bewertungskommision eine Zuordnung zu einer Entgeltgruppe vornehmen kann.

Mein Ziel ist die EG 11. Dort steht im TV unter 11.4.1 als Beispieltätigkeit "Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen als Controller".

Folgende beispielhafte Tätigkeiten gehören zu meinem Arbeitsalltag:

Zitat
Personalkostenverteilung für Wirtschaftsplan, Aufstellung Stellenübersicht, Rechnungskontierung für konzerninterne Weiterberechnungen, Entwurf eines neues Investitionsplanschemas, Steuerliche Einordnung von Auftragseinzelposten zur internen Verrechnung, Auswertungen Mengen und Erlöse BHKWs & Wasserwerke, kurzfristige Erfolgsrechnungen/Quartalberichte, Auswertung der EDV-Kosten, Bedarfsmeldungen Investitionen bearbeiten, ...

Welche EG ist für diese Angaben realistisch bzw. wie sollte die Formulierung erfolgen, um die Kommission möglichst Richtung EG 11 zu bewegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Controller TV V
« Antwort #1 am: 13.10.2020 10:32 »
Die von dir beschriebenen Tätigkeiten seh ich keinesfalls in der EG11 des TV-V.

Die Tätigkeiten erfordern ggf. gründliche und umfassende Fachkenntnisse(diskutabel) sowie sL(gewiss). Als besonders verantwortungsvoll im Tarifsinne (EG 9;9.1) sehe ich die Tätigkeiten nicht;sehe die Merkmale unter 9.2 oder 9.3 auch als nicht erfüllt an.

Macht es ggf mehr Sinn die Tätigkeiten so zu beschreiben, dass das Beispiel "10.3.2 Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen" zum tragen kommt?