Da steht für mich Folgendes:
Ich arbeite nur zwei Tage pro Woche (Montag und Donnerstag), bin am Dienstag AU bin, aber kann schon absehen, dass ich am Mittwoch wieder arbeitsfähig bin. Folge: Keine Mitteilung an den AG erforderlich.
Erst wenn bereits am Dienstag klar ist, dass ich auch Donnerstag nicht kommen kann, muss ich es unverzüglich mitteilen.
Aber du arbeitest
nicht nur zwei Tage die Woche.
Du arbeitest jeden Tag und machst eben an 3 Tagen Überstundenabbau.
Meldest du dich an den Tagen an denen du krank bist aber Überstundenabbau machst nicht krank dann schenkst du dem Arbeitgeber die Stunden.
Würde ich nicht machen. Genau so wenig wie im Urlaub keinen Krankenschein machen wenn man richtig krank ist.
Entweder oder.
Und ich hätte mir das vom Arbeitgeber auch schriftlich geben lassen was er gerne möchte. Variante 1 in der man tatsächlich nur an 2 Tagen jeweils 8 Stunden arbeitet oder Variante 2 in der man zwar jeden Tag arbeitet aber in 2 Tagen Überstunden auf und an den anderen 3 Tagen abbaut.
Und je nachdem was dem AG lieber ist würde ich micht zukünftig verhalten.
Beide Varianten haben für beide Seiten Vor und Nachteile.
Wenn man aber Variante 2 macht und an den Tagen an denen man Überstunden abbaut keinen Krankenschein macht obwohl man krank ist dann veräppelt man sich selbst. Denn wenn man an den Tagen an denen man Arbeitet einen Krankenschein macht sagt der Arbeitgeber ja auch nicht "oooh das tut mir leid da schreib ich 8 Stunden gut". Nein der besteht auf seinem Recht und genau das muss man dann als Arbeitnehmer auch machen.
Bedeutet: Zukünftig nicht mehr groß nachdenken ob man an dem Tag arbeitet oder nicht sondern wenn man unter der Woche Krank ist dann wird ein Krankenschein eingereicht und wenn ein Feiertag auf den Tag des Überstundenabbaus fällt dann besteht man auf den Stunden die man nicht abbauen konnte.