Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teilzeit an zwei Tagen
WasDennNun:
Nein nicht plus minus null,
sondern plus minus 3,2h (in diesem Fall)
Also Sollarbeitszeit 3,2 h und dann 3,2 plus weil krank.
Ergibt Null
WasDennNun:
--- Zitat von: Vagabundo am 13.10.2020 15:22 ---Vielen Dank fürs schnelle Reagieren.
Warum ist 1. nicht korrekt?
--- End quote ---
Du machst kein Minus, sondern bekommst "nur" deine 3,2h Sollarbeitszeit gutgeschrieben.
Edit: Du machst natürlich ein Minus in der Woche, wenn du nicht deine Sollarbeitszeit an den anderen Tagen machst.
Vagabundo:
zu 1.: Ich bin Eurer Meinung und formuliere die Frage so: Der Arbeitnehmer müsste die Überstunden, die er an diesem Tag aufgebaut hätte ja wohl an anderen Tagen aufbauen, oder? Denn wenn man es so sieht, kann man ja sagen, dass man "Minusstunden" macht. In Wirklichkeit macht man aber "keine Überstunden". Korrekt?
zu 2. :
Es reicht also der reguläre Anruf beim Arbeitgeber und man muss nicht sofort zum Arzt. korrekt? Woraus ergibt sich das?
Spid:
In der Sachverhaltsschilderung ist die Vereinbarung der Lage der Arbeitszeit gegeben, mithin ist sie anzuwenden. Also ist die genannte Zeitbuchung fehlerhaft. Fehlerhaft bedeutet, das etwas nicht korrekt ist.
Ein AN muß seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn keine Arbeitspflicht besteht. Eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich erst erforderlich, wenn sie länger als drei Kalendertage andauert, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Der AG kann auch die frühere Vorlage verlangen. Ein solches Verlangen war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Vagabundo:
Im Arbeitsvertrag steht nichts davon. Man hat sich als Arbeitgeber aus Gründen der Familienfreundlichkeit dazu durchgerungen, dass die Person an nur zwei Tagen arbeitet, also an diesen Tagen Überstunden aufbaut. Wenn die Konsequenz ist, dass ein Anruf am Dienstag reicht, um den Rest der Woche frei zu haben, läuft doch etwas falsch. Zumal dieser Arbeitnehmer in der Lage wäre, mit den 10 "Kinder-Krank-Tagen" 5 Wochen nicht arbeiten zu müssen, während eine Vollzeitkraft lediglich 2 Wochen im Jahr zustande bekäme. Die schwammigen Schilderungen tun mir leid. Ich finde diesen Fall problematisch und würde dies daher weiter zur Diskussion stellen.
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