Autor Thema: Umgruppierung  (Read 9524 times)

Haselmaus

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Umgruppierung
« am: 13.10.2020 19:06 »
Hallo,
Vielleicht kann hier mir jemand helfen.
Ich wurde 2019 von seitens meines Arbeitgeber umgruppiert, da aufgrund einer neuen Stellenbewertung herauskam, das meine Kollegen und ich jahrelang in der falschen Entgeltgruppe waren, so hat die Gemeindeprüfanstalt festgestellt das wir nicht mehr zum TVÖD Verwaltung zugehörig sind sondern in den TVÖD SUE, wir wurden alle Rückwirkend von 2018 an, stufengleich umgruppiert.
Ich war 2018 bereits schon 2 Jahre in Stufe 4, somit wäre ich nun 2020 regulär in Stufe 5 gekommen.
Mein Arbeitgeber sagt, es handele sich um eine Höhergruppierung somit beginnt von 2018 an die Stufenlaufzeit neu und komme erst 2022 in Stufe 5.
Dachte immer eine stufengleiche Höhergruppierung beinhaltet nur, wenn man in der gleichen Entgeltgruppe bleibt, hier aber wurde eine umgruppierung vorgenommen in eine neue Entgeltgruppe ( zuvor Entgeltgruppe E, jetzt Entgeltgruppe S).

Vielen Dank


Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #1 am: 13.10.2020 19:15 »
Es gibt keinen TVÖD SUE. Was soll denn 2018 eingruppierungserhebliches passiert sein?

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #2 am: 13.10.2020 19:31 »
Das ist eine gute Frage, ich arbeite seit 2010 in einer Komune an einer Schule, war in der Entgeltgruppe E eingruppiert...wir Mitarbeiter haben uns an den Personalrat gewandt, weil wir der Auffassung waren das wir in der falschen Entgeltgruppe eingruppiert sind, das sah der Personal bzw Betriebsrat genauso, weshalb die Gemeindeprüfanstalt die Stelle neu bewertete und zum Entschluss kam, das es für die Arbeitsmerkmale nicht die Entgeltgruppe E greift sondern die Entgeltgruppe S, darauf wurden wir rückwirkend umgruppiert, von  seiten des Landratsamtes hieß es, weiter zurück ging aus Tarifrechtlichen Gründen nicht...meine Frage nun: ist die Umgruppierung mit einer Höhergruppierung gleich zustellen?
Bitte um Entschuldigung aber ich kenne mich in diesen ganzen Wirrwarr TVÖD nicht gut aus

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #3 am: 13.10.2020 19:35 »
Um das zu beurteilen, bedarf es zwingend der Beantwortung der Frage.

Sozialarbeiter

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #4 am: 13.10.2020 19:40 »
Wenn sich an deiner Tätigkeit nichts geändert hat, gehörst du wohl eigentlich schon seit 2010 in die S Tabelle.

Und du hast irgendwie um den Dreh rum 2018/2019 darauf aufmerksam gemacht?
Kann das mit der Ausschlusfrist zusammenhängen?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #5 am: 13.10.2020 19:43 »
Nein, kann es nicht. Die wirkt nicht auf die Eingruppierung.

Isie

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #6 am: 13.10.2020 21:24 »
Ob das auch dem Arbeitgeber bekannt ist?

Seit wann gibt es die S-Tabelle?

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #7 am: 13.10.2020 21:29 »
2009

Isie

  • Gast
Antw:Umgruppierung
« Antwort #8 am: 13.10.2020 21:37 »
Danke, Spid.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #9 am: 14.10.2020 07:47 »
Was bedeutet das für mich, wenn ich schon von Beginn an in der falschen Entgeltgruppe war?
Bin jetzt zwar in der Richtigen Lohntabelle hier S, aber gilt das wirklich als Höhergruppierung? Im Schreiben wird von Stufengleiche Umgruppierung gesprochen, ist alles sehr komplex und habe den Eindruck das mein AG die Umgruppierung einfach überliest und daraus eine Höhergruppierung macht, weil es entweder selbst nicht weiss, oder aber wenn ich jetzt nochmal 2 Jahre warten muss bis zur Stufe 5 eine Menge Geld spart.

Vielen Dank nochmal

Spid

  • Gast
Antw:Umgruppierung
« Antwort #10 am: 14.10.2020 07:56 »
Da ist überhaupt nichts komplex. Wenn 2018 nichts von eingruppierungsrelevanter Qualität passiert ist, steht zu vermuten, daß Du bereits seit Beginn der Tätigkeit in eine Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert bist. Entsprechend ist die Stufenlaufzeit seitdem unter Berücksichtigung einer möglichen Überleitung in 2015 nachzuvollziehen.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #11 am: 14.10.2020 08:26 »
Nein ich wurde dem TVÖD Verwaltung zugewiesen in die Entgeltgruppe E...erst nachdem die Stelle neu bewertet wurde stellte sich heraus das die Tätigkeitsmerkmale zum SuE gehören und somit wurde ich Umgruppiert...
Wie gesagt, ich war und bin immer noch der Annahne das eine Höhergruppierung nur die gleiche Entgeltgruppe betrifft und das dann die Stufenlaufzeit von neuem beginnt dann auch okay ist, aber bei einer umgruppierung?

Spid

  • Gast
Antw:Umgruppierung
« Antwort #12 am: 14.10.2020 08:30 »
Der AG weist Dich keiner Entgeltgruppe zu, er gruppiert Dich auch nicht ein. Er hat nur eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die Rechtsmeinung nicht berührt. Es ist schlicht so, wie es hier im Thread ausgeführt wurde.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #13 am: 14.10.2020 08:43 »
Gut, dann werde ich es wohl so belassen müssen :(
Dann ist eine Umgruppierung das gleiche wie eine Höhergruppierung...
Trotzdem vielen Dank für eure bemühungen :)

Spid

  • Gast
Antw:Umgruppierung
« Antwort #14 am: 14.10.2020 08:53 »
Inwiefern wäre das auch nur annähernd ein Schluß aus den Darlegungen in diesem Thread?