Autor Thema: Umgruppierung  (Read 9502 times)

WasDennNun

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #15 am: 14.10.2020 08:56 »
Gut, dann werde ich es wohl so belassen müssen :(
Dann ist eine Umgruppierung das gleiche wie eine Höhergruppierung...
Trotzdem vielen Dank für eure bemühungen :)
Also willst du dich weiter verarschen lassen?
Tja, wenn du Geld zu verschenken hast.....

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #16 am: 14.10.2020 09:16 »
    Ich will mich auf keinen Fall verarschen lassen, aber so wie ich Spid verstanden habe, ist es wohl rechtens was mein Arbeitgeber macht...bin echt total verunsichert, weil ich immer noch nicht weiss, ob die Umgruppierung mit der Höhergruppierung gleich zusetzen ist...sollte ich etwas falsch verstanden haben, dann bitte ich es zu entschuldigen, komm mir halt grad echt hilflos vor was ich machen soll...geld hab ich keines zuverschenken deshalb hoffe ich ja das ich etwas vorlegen kann, das diese Umgruppierung nichts mit einer Höhergruppierung zu tun hat und ich meine erarbeitete Stufe 5 bekomme.

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #17 am: 14.10.2020 09:22 »
Wie doch bereits deutlich ausgeführt, hat die behauptete Umgruppierung in 2018 doch mutmaßlich überhaupt nicht stattgefunden. Vielmehr warst Du bereits 2010 in der Entgeltgruppe der S-Tabelle, die sich seinerzeit ergeben hat - und wurdest 2015 ggfs. in eine andere Entgeltgruppe der S-Tabelle übergeleitet. Sofern die sich so für Dich ergebende Situation vorteilfhafter für Dich ist als jene, die der AG annimmt, so sollten die Schritte Eingruppierungsfeststellungsklage mit Lohnklage und Strafanzeige wegen Betrugs sein.

WasDennNun

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #18 am: 14.10.2020 09:43 »
@Haselmaus:
Dein AG hat zum Zeitpunkt 2018 seinen Irrtum korrigiert.
Der Zeitpunkt 2018 ist jedoch der falsche, sondern er hätte seinen Irrtum so korrigieren müssen, als ob er sich nie geirrt hätte.
2018 ist also willkürlich gewählt und FALSCH da irrt das Landesamt (sofern sich nicht zu diesem Zeitpunkt die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben)

Das heißt also für dich ab dem Zeitpunkt deiner Einstellung müssen die korrekten Eingruppierungen/Umgruppierungen/Höhergruppierungen etc. nachvollzogen/nachgerechnet werden und man muss dich somit so behandeln, als ob dieser Irrtum nie in der Welt gewesen wäre.
Das betrifft in der Regel zum jetzigen Zeitpunkt nur noch eine Korrektur der Stufe nach der du zu bezahlen bist.
Das entgangene Entgelt kann man nur 6 Monate rückwirkend einfordern.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #19 am: 14.10.2020 10:13 »
Hallo was denn nun,
Vielen Dank für deine einfache ausführliche Erklärung, damit kann ich was anfangen, somit muss mein Arbeitgeber mir die zustehende Stufe 5 die ich nun erreicht habe vergüten...an meiner Tätigkeit hat sich nichts verändert, somit kann er nicht auf eine Höhergruppierung pochen die rechtfertigen würde das die Stufenlaufzeit ab 2018 neu beginnt.

Vielen Dank nochmal

Spid

  • Gast
Antw:Umgruppierung
« Antwort #20 am: 14.10.2020 10:21 »
Es ist überhaupt nicht zwingend anzunehmen, daß Du Dich in der Stufe befindest, von der Du annimmst, Du wärest in ihr. Sowohl durch die abweichenden Stufenlaufzeiten in der S-Tabelle als auch durch die Überleitung in 2015 könnte sich auch eine andere Stufe ergeben.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #21 am: 14.10.2020 11:01 »
Hallo Spid,
das habe ich schriftlich, das ich stufengleich (damals 2018, stufe4) umgruppiert wurde, mein AG kann dann nicht einfach hergehen und mir eine andere Stufe zuordnen...bleibt jetzt zu hoffen das ich dank eurer Hilfe meinen AG überzeugen kann, das es sich hier nicht um eine Höhergruppierung handelt.

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #22 am: 14.10.2020 11:10 »
Der AG hat hinsichtlich der Eingruppierung absolut nichts zu melden! Du bist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert! Das betrifft auch die Stufenzuordnung im Sachverhalt.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #23 am: 14.10.2020 11:54 »
Naja, aber ich denke schon das er, wenn irrtümlich die Umgruppierung als Höhergruppierung bewertet wird, dies korriegen kann, bzw muss. Sonst würde er sich ja ebenfalls nicht an die Tariflichen Regelungen halten. :-\

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #24 am: 14.10.2020 12:03 »
Wo sind die Handpuppen, wenn man sie mal braucht...

Es gibt keine Umgruppierung! Du warst mutmaßlich seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich auch die Stufenzuordnung - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Keine Handlung des AG (oder von Dir) ändert daran irgend etwas. Was sich ändern sollte, ist die mutmaßlich falsche Rechtsmeinung des AG. Diese berührt aber Stufe und Entgeltgruppe in keinster Weise.

darkmessiah

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #25 am: 14.10.2020 12:59 »
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie in diesem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, welche die Eingruppierung und Stufenzuordnung betreffen, bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage!

Sozialarbeiter

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #26 am: 14.10.2020 13:04 »
Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten als die E Tabelle...

Im Vergleich:
Jahr - E - S
2010- 1 - 1
2011- 2 - 2
2012- 2 - 2
2013- 3 - 2
2014- 3 - 3
2015- 3 - 3
2016- 4 - 3
2017- 4 - 3
2018- 4 - 4
2019- 4 - 4
2020- 5 - 4
2021- 5 - 4
2022- 5 - 5
2023- 5 - 5
2024- 5 - 5
2025- 6 - 5
2026- 6 - 5
2027- 6 - 6

In der S Tabelle erreichst du die Stufe 5 tatsächlich 2 Jahre später, erst in 2022 und nicht in 2020.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #27 am: 14.10.2020 13:28 »
Auch das läßt sich angesichts der Überleitung in 2015 und Entgeltgruppen der S-Tabelle mit abweichenden Stufenlaufzeiten und Endstufen insbesondere vor 2015 so nicht herleiten.

Haselmaus

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #28 am: 14.10.2020 13:33 »
Hallo Sozialarbeiter,
Das ist mir bekannt, aber es geht darum, das ich in der vorhergehende entgeltstufe E bereits 2 Jahre in Stufe 4 war, durch die vorgenommen Umgruppierung( die ja wie von Spid gemeint nicht stattfand) hieß es schriftlich, ich werde Stufengleich in die Entgeltgruppe S umgruppiert, ich befand mich seit Beginn meiner Arbeit in der Entgeltgruppe E und wurde auch so vergütet, von Höhergruppierung ist laut dieses schreiben nicht die Rede, deshalb bin ich der Auffassung das ich die stufenlaufzeit von 4 Jahren beendet habe und nun regulär in Stufe 5 vorrücken.
Da mein Arbeitgeber von Höhergruppierung spricht das deshalb die stufenlaufzeit ab 2018 neu beginne.

Organisator

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Antw:Umgruppierung
« Antwort #29 am: 14.10.2020 13:36 »
Du machst nur den Fehler, dir die Argumentation des Arbeitgebers ("Umgruppierung / Höhergruppierung") zu eigen zu machen und leitest daraus die falschen Schlüsse hinsichtlich der Stufenlaufzeit ab.

Spid hat das korrekte Verfahren beschrieben.