Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umgruppierung
Spid:
Es ist überhaupt nicht zwingend anzunehmen, daß Du Dich in der Stufe befindest, von der Du annimmst, Du wärest in ihr. Sowohl durch die abweichenden Stufenlaufzeiten in der S-Tabelle als auch durch die Überleitung in 2015 könnte sich auch eine andere Stufe ergeben.
Haselmaus:
Hallo Spid,
das habe ich schriftlich, das ich stufengleich (damals 2018, stufe4) umgruppiert wurde, mein AG kann dann nicht einfach hergehen und mir eine andere Stufe zuordnen...bleibt jetzt zu hoffen das ich dank eurer Hilfe meinen AG überzeugen kann, das es sich hier nicht um eine Höhergruppierung handelt.
Spid:
Der AG hat hinsichtlich der Eingruppierung absolut nichts zu melden! Du bist unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert! Das betrifft auch die Stufenzuordnung im Sachverhalt.
Haselmaus:
Naja, aber ich denke schon das er, wenn irrtümlich die Umgruppierung als Höhergruppierung bewertet wird, dies korriegen kann, bzw muss. Sonst würde er sich ja ebenfalls nicht an die Tariflichen Regelungen halten. :-\
Spid:
Wo sind die Handpuppen, wenn man sie mal braucht...
Es gibt keine Umgruppierung! Du warst mutmaßlich seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich auch die Stufenzuordnung - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Keine Handlung des AG (oder von Dir) ändert daran irgend etwas. Was sich ändern sollte, ist die mutmaßlich falsche Rechtsmeinung des AG. Diese berührt aber Stufe und Entgeltgruppe in keinster Weise.
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