Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Umgruppierung

<< < (2/10) > >>

Spid:
Nein, kann es nicht. Die wirkt nicht auf die Eingruppierung.

Isie:
Ob das auch dem Arbeitgeber bekannt ist?

Seit wann gibt es die S-Tabelle?

Spid:
2009

Isie:
Danke, Spid.

Haselmaus:
Was bedeutet das für mich, wenn ich schon von Beginn an in der falschen Entgeltgruppe war?
Bin jetzt zwar in der Richtigen Lohntabelle hier S, aber gilt das wirklich als Höhergruppierung? Im Schreiben wird von Stufengleiche Umgruppierung gesprochen, ist alles sehr komplex und habe den Eindruck das mein AG die Umgruppierung einfach überliest und daraus eine Höhergruppierung macht, weil es entweder selbst nicht weiss, oder aber wenn ich jetzt nochmal 2 Jahre warten muss bis zur Stufe 5 eine Menge Geld spart.

Vielen Dank nochmal

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version