Hallo Sozialarbeiter,
Das ist mir bekannt, aber es geht darum, das ich in der vorhergehende entgeltstufe E bereits 2 Jahre in Stufe 4 war, durch die vorgenommen Umgruppierung( die ja wie von Spid gemeint nicht stattfand) hieß es schriftlich, ich werde Stufengleich in die Entgeltgruppe S umgruppiert, ich befand mich seit Beginn meiner Arbeit in der Entgeltgruppe E und wurde auch so vergütet, von Höhergruppierung ist laut dieses schreiben nicht die Rede, deshalb bin ich der Auffassung das ich die stufenlaufzeit von 4 Jahren beendet habe und nun regulär in Stufe 5 vorrücken.
Da mein Arbeitgeber von Höhergruppierung spricht das deshalb die stufenlaufzeit ab 2018 neu beginne.