Autor Thema: Stufenaufstieg Stufe 3 -> Stufe 4 (wie läuft es in der "bürokratischen Praxis"?)  (Read 1687 times)

fair

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Mich interessiert, wie der Stufenaufstieg von Stufe 3 zur Stufe 4 in der Praxis abläuft. Ist das normalerweise ein "Automatismus" nach den drei Jahren? So dass sich nur auf Initiative der Dienststelle daran etwas ändert (z.B. kürzere oder längere Laufzeit der Stufe), die aktiv auf die Bezügestelle zugehen muss.

Oder ist es vielmehr so, dass die Bezügestelle standardmäßig nach ca. 3 Jahren die Dienststelle anschreibt und abfragt, ob die Leistung im Durchschnitt liegt. Und die Dienststelle dann irgendein Formular ausfüllen muss, bei dem sie dann ankreuzen könnte "unterdurchschnittlich" und dann würde Arbeitnehmer länger in Stufe 3 bleiben als die normalen drei Jahre?


...Und was würde im Falle einer solchen "Minderleistungseinschätzung" dann bei einem Wechsel zu einer anderen Universität passieren? Wird dann auf Stufe 4 erkannt, wenn 6 Jahre an einer Universität gearbeitet wurde, egal ob damit die Stufe 4 erreicht wurde? Oder kann es passieren, dass sich der nicht gewährte Stufenaufstieg aufgrund von "Minderleistung" dann auch auf die Stufenzuordnung an der anderen Universität auswirkt?

Spid

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Ersteres. Mir ist zudem kein Land als AG bekannt, das das Instrument überhaupt anwendet. Es handelt sich auch nicht um eine Minderleistung oder deren Einschätzung.

Sofern es um die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung nach §40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L geht, geht es um Zeiten. Dann ist die erreichte Stufe unbeachtlich. Ansonsten handelt es sich ohnehin um Kann-Regelungen.

fair

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