Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich meinte mit Entscheidungen, dass ich von Fällen gelesen habe, in denen Beschäftigte, die vor dem 31.03. und nach dem 01.12. gekündigt haben, ihre JSZ mit Bezug auf den Tarifvertrag über Zahlungen von Zuwendungen zurückzahlen mussten. Diese Fälle datieren allerdings aus 2008 oder vorher. Mir ist bewusst, dass es zu diesem Zeitpunkt den TV-L noch nicht gab, aber ich weiß nicht, inwiefern aktuell andere „inhaltlich analoge“ Regelungen zum vorgenannten Tarifvertrag über Zahlungen von Zuwendungen bestehen. Ich habe es Erlass genannt, da dieser Tarifvertrag auf der Seite recht.nrw als aufgehobener Erlass bezeichnet wird. Daher habe ich impliziert, dass Erlasse auch tarifvertragliche Regelungen enthalten können.
Freundliche Grüße