Autor Thema: Eingruppierung DV-Organisator  (Read 8273 times)

NeueinsteigerÖD

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Eingruppierung DV-Organisator
« am: 14.10.2020 07:31 »
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem in einem Rechenzentrum nähe Düsseldorf als DV-Organisator, also quasi Anwendungs- bzw. Verfahrensbetreuer angefangen zu arbeiten. Eingruppiert wurde ich in die 9a Stufe 2. Mit Aufstieg in 9b nach Probezeit. Ich bin Berufseinsteiger.

Meine Frage dazu ist, ob das so "in Ordnung" ist, oder ob ich mich da über den Tisch ziehen lassen habe? :D

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #1 am: 14.10.2020 07:36 »
Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #2 am: 14.10.2020 07:42 »
Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?

Meines Wissens nach nicht. Ich werde an die Verfahren, für die ich zuständig bin, herangeführt und werde einige davon in Eigenverantwortung von der Bestellung über die Installation und Updates bis zur Wartung übernehmen. Für andere Verfahren werde ich die Vertretung sein.

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #3 am: 14.10.2020 07:57 »
Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, kann sich im gegebenen Sachverhalt auch die Eingruppierung nicht ändern.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #4 am: 14.10.2020 08:02 »
Wird hier aber dennoch so durchgeführt.
Soweit danke schon mal.

Die Frage, die mich eben auch sehr interessiert ist, ob die EG 9a für die Tätigkeit eines DV-Organisators angemessen ist. Vielleicht gibt es hier den ein oder anderen mit der gleichen Tätigkeit oder Leute, die Leute kennen etc. :D


Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #5 am: 14.10.2020 08:13 »
Eingruppierung kann nicht durchgeführt werden, Eingruppierung ist.

DV-Organisator ist ein wertloser Wortcontainer. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #6 am: 14.10.2020 08:28 »
Okay: Der Sachverhalt IST hier so. War bei meinen Kollegen, die schon länger hier sind, laut Aussage, auch so.

Naja, die Tätigkeiten sehen wie folgt aus:

Es gibt Fachverfahren, die bei den Kommunen vor Ort eingesetzt werden (Jugendämter, Bürgerbüros etc.).
Ich bzw. wir sind dafür zuständing, dass diese Verfahren "laufen". Das heißt, dass wir zum Einen bei verschiedensten Problemen supporten und zudem der Vermittler zwischen Kunde und Verfahrenshersteller bzw. Entwickler sind. Wir sind also "bi-direktional" der direkte Anlaufpunkt. Die meisten Probleme bzw. Fragestellungen werden ohne Einbeziehung des Herstellers gelöst. Außerdem sind wir für die erfolgreiche Durchführung von sämtlichen Updates der Verfahren zuständig. Software-Updates, DB-Updates etc.
Für Neuinstallationen bei "Neukunden" sind wir ebenfalls zuständig. Das beginnt dann damit, dass wir uns Angebote der Hersteller einholen und diese dann beim Kunden umsetzen... oder auch nicht. Die technischen Hintergründe lasse ich hier mal insgesamt aus.
Diese Tätigkeiten sollen auf lange Sicht eigenständig ablaufen. Und solange meine Verfahren gut laufen, bin ich keine Rechenschaft schuldig, wie ich die Dinge angehe. (Zur Zeit geschieht das meiste noch mit Rücksprache, da mir Erfahrung fehlt)

Und Verzeiht mir, dass ich evtl. noch nicht alle im ÖD üblichen "Fachwörter" verwende... das kommt mit der Zeit noch ;)

So viel also zu den Tätigkeiten.
 

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #7 am: 14.10.2020 08:35 »
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.

Angesichts der immer noch unzureichenden Schilderung wäre weder E9a noch E9b abwegig.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #8 am: 14.10.2020 08:40 »
Um eine EG10 zu bekommen müsste man dieses Merkmal erfüllen:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Oder die Tätigkeiten eine BSC Informatikers ausüben.
Letzteres ist klar zu verneinen.
Ersteres nicht zu vermuten.

Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.
Die Eingruppierung nicht, aber die Höhe des überwiesenen Entgeltes und die Rechtsauffassung des AG.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #9 am: 14.10.2020 08:45 »
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.

Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #10 am: 14.10.2020 08:51 »
Es kann ja nicht so sein, da die tariflichen Regelungen derlei nicht vorsehen und sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt.

Eine zureichende Beschreibung wäre eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit, die es erlaubt, Arbeitsvorgänge zu bilden und diese zu bewerten, eine hinreichende Beschreibung eine solche, die bereits Arbeitsvorgänge und deren Zeitanteile sowie eine Schilderung der jeweils erforderlichen Fachkenntnisse und Gestaltungsspielräume umfasste.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #11 am: 14.10.2020 08:55 »
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.
Nun, sofern ohne eine schriftliche Änderung der auszuübenden Tätigkeiten kannst du nach der Probezeit und dem Erhalt des höheren Entgeltes dem AG mitteilen, dass dir du von Anfang an die EG9b Bezahlung zugestanden hat und er dies bitte überweisen soll.
Auch bist du dann nach 2 Jahrwn und nicht nach 2,5 in der Stufe 3
Zitat
Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?
Für eine Feststellung der EG benötigt man eine Auflistung der zusammenhängende Arbeitsvorgänge mit deren Zeitanteil.

So wäre es zB
* Third Level Support für die Fachanwendung inkl, Beauftragung und Beaufsichtigung der Fremdfirma zur Fehlerbehebung
ein denkbarer AV wenn dieser 50% der Zeit ausmacht und du tatsächlichen eigenständig die Entwickler beauftragen darfst (evtl. dafür ein Budget hast) , dann könnte man über E10 nachdenken

DerLustigeOpa

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #12 am: 14.10.2020 09:17 »
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.

Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?

Leider schaffen (oder wollen) es einige Mitglieder hier nicht hinbekommen, für Neueinsteiger im öD bzw. der Thematik einen kurzen Hinweis vor ihre ansonsten korrekten und hilfreichen Beiträge zu stellen, dass sie die juristische Situation beschreiben.
Das hat nichts damit zu tun wie irgendwo, irgendetwas "gehandhabt" wird bzw. "ist". Da steigt man dann im ersten Moment nicht durch und wundert sich, vor allem, wenn man mit der Juristerei nichts am Hut hat.

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #13 am: 14.10.2020 09:24 »
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #14 am: 14.10.2020 09:33 »
Leider schaffen (oder wollen)
Aufgrund ihrer genetisch bedingten Einschränkungen können sie es nicht, auch wenn sie es wollten.