Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.
Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.
Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.
Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.
Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder
b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.
Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.