Autor Thema: Eingruppierung DV-Organisator  (Read 7947 times)

DerLustigeOpa

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #15 am: 14.10.2020 09:38 »
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #16 am: 14.10.2020 09:44 »
Ziemlich ineffizient.
Ja, das ist es.

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #17 am: 14.10.2020 09:44 »
Wenn sich juristische Situation und reale Situation nicht unterscheiden, inwiefern sollte dann ein Hinweis darauf, es handele sich um die juristische Situation, hilfreich sein? Zumal dann, wenn wiederholt auf die unmittelbare Wirkung der tariflichen Regelungen hingewiesen wurde.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #18 am: 14.10.2020 09:47 »
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.

Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #19 am: 14.10.2020 09:52 »
Nein, genau das tut die vorliegende Situation nicht. Vielmehr zeigt Deine Antwort, daß Du es immer noch nicht verstanden hast. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien nicht berührt, sondern vielmehr sind TB stets richtig eingruppiert, selbst wenn die Arbeitsvertragsparteien oder eine davon über die Eingruppierung irren sollten.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #20 am: 14.10.2020 10:11 »
Und ein TB weiß erst dann seine korrekte Eingruppierung, wenn das BAG ihm das mitteilt! Erst dann weiß man wo man ist.

Vorher glaubt der TB nur in welcher Eingruppierung er zu sein scheint und der AG glaubt auch nur welches Entgelt dem AN zusteht.
Sprich jeder hat in der Realität so seine Rechtsmeinung, die nichts darüber aussagt wie man eingruppiert ist.

Nur doof, dass für einen die Rechtsmeinung des AG in sofern wichtig ist, weil er danach entscheidet wie viel Geld man überwiesen bekommt. Das ist dann halt die reale Situation, muss aber nicht juristisch korrekt sein.


Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #21 am: 14.10.2020 10:15 »
Ein TB weiß auch dann, in welcher Entgeltgruppe er ist, wenn ein ArbG oder ein LAG diese festgestellt hat und die Entscheidung Rechtskraft erlangt.

Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #22 am: 14.10.2020 13:59 »
Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
Siehste da offenbarst du einmal mehr dein genetisch bedingtes Unvermögen.
Denn was der TE oftmals schreibt ist nicht das was er meint, vielen ist jedoch klar was gemeint ist oder sein könnte!
 Nur dir leider nicht.  :(
Aber es geht ja halt zu Lasten des Schreibers, wenn er nicht exakt genug ist.



Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #23 am: 14.10.2020 14:05 »
Eben. Wer Gedichte interpretieren möchte, sollte sich einen Literaturzirkel suchen. Ich bearbeite gegebene Sachverhalte.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #24 am: 14.10.2020 14:07 »
Eben, sind aber keine Gedichte, sondern unscharfe SV, die man blöde oder intelligent hinterfragen kann.

Spid

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #25 am: 14.10.2020 14:12 »
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.

DerLustigeOpa

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #26 am: 14.10.2020 14:12 »
Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.

Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.

Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.

Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
 a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder 
 b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.

Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.


NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #27 am: 14.10.2020 14:13 »
Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
Siehste da offenbarst du einmal mehr dein genetisch bedingtes Unvermögen.
Denn was der TE oftmals schreibt ist nicht das was er meint, vielen ist jedoch klar was gemeint ist oder sein könnte!
 Nur dir leider nicht.  :(
Aber es geht ja halt zu Lasten des Schreibers, wenn er nicht exakt genug ist.

So ist es.
Zu mal ich ja sogar noch darauf hinwies, dass ich mich möglicherweise nicht in "eurem" Fachjargon ausdrücke. Mir fehlen teils auch einfach Begrifflichkeiten etc. Ich bin eben einfach neu in diesem Bereich und zusätlich fehlt mir die Korinthenkacker-Veranlagung.
Wie dem auch sei, was ich meinte ist vermutlich den "meisten" klar. Danke soweit erstmal.

DerLustigeOpa

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #28 am: 14.10.2020 14:15 »
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.

Um zu verstehen, was er meint muss man nichts interpretieren. Der Prozess läuft bei den meisten Menschen kognitiv völlig automatisch ab.

NeueinsteigerÖD

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Antw:Eingruppierung DV-Organisator
« Antwort #29 am: 14.10.2020 14:15 »
Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.

Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.

Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.

Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
 a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder 
 b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.

Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.

Vielen Dank für diese durchweg verständliche Antwort! :)