Moin,
ich habe es so gelernt wie AndreasG es auch dargestellt hat. Wenn die Zuordnung der Erklärung zu einem verschlossenen Stimmzettelumschlag eindeutig möglich ist, ist das Vorgehen nicht zu beanstanden und sehr weit weg von Wahlbetrug. Von einem Auszubildenden würde ich erwarten, dass dieser mein Vorgehen hinterfragt, wenn er es nicht versteht oder eine Unrechtmäßigkeit erkennt.
Grüße
Hain