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Wahlbetrug? Melden? Mitverantwortlich?

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AndreasG:

--- Zitat von: Kleenes am 14.10.2020 08:37 ---Eine ungültige Stimmabgabe per Briefwahl wurde doch durch das Handeln des SBs zwar gültig gemacht, aber diese Handlung war doch nicht rechtens, oder!?

--- End quote ---

Wodurch war denn die Stimmabgabe per Briefwahl ungültig?

Waren die Roten und Blauen Umschläge nicht einander zuorbar? Nein
War der Stimmzettel zu sehen so dass das Wahlgeheimnis verletzt wurde? Nein

Warum soll also die Stimmabgabe ungültig gewesen sein?


Unterm Strich:
Es ist nachweisbar das der Wähler zur Wahl berechtigt war. Die Versicherung lässt sich dem Umschlag in dem sich der Stimmzettel befindet zuordnen.

Damit gibt es keinen legitimen Grund den Umschlag mit dem Wählerwillen zu verwerfen.

AndreasG:
Nachtrag:

Selbst wenn im Briefkasten 5 Rote und 5 Blaue Umschläge gewesen wären die durcheinander geflogen sind hätte man nur die Umschläge mit den Versicherungen kontrollieren müssen.

Wären da alle Formulare korrekt ausgefüllt gewesen dann gäbe es auch in dem Fall keinen Grund die 5 Stimmzettel zu verwerfen.

MrRossi:

--- Zitat von: Pepper2012 am 14.10.2020 09:42 ---Ich habe den Sachverhalt gelesen und verstanden. Aber wo genau liegt das Problem? Geht es um Menschenleben? Oder um Geld?

--- End quote ---
Ist es wirklich so schwer zu verstehen das der TE sich in der Zwickmühle befindet was er tun soll?
Er fragt doch eindeutig was er tun soll.
An den TE: Lass Dir von dem SB erklären warum sein Verhalten korrekt ist.

AndreasG:
Die Zwickmühle kann man nachvollziehen. Sie basiert aber auf der Vermutung hier hätten rechtlich problematische Vorgänge stattgefunden.

Dazu muss man sich nur die relevanten Paragraphen ansehen:


--- Zitat ---§ 107a Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
--- End quote ---

Nun zu dem beobachteten Vorgang:

Ist dieser geeignet ein unrichtiges Ergebnis herbeizuführen oder das Ergebnis zu verfälschen?

Offensichtlich nicht.

Sjuda:

--- Zitat ---Was soll ich bloß tun?
--- End quote ---

Naheliegend wäre es natürlich, den Mitarbeiter darauf anzusprechen. Man könnte sich auch fragen, ob der Mitarbeiter bewusst verbotene Handlungen vornimmt, wenn eine Auszubildende daneben sitzt und zuguckt. Eine 'Mitschuld ' sehe ich auch in dem Falle, dass sich das Handeln des SB als rechtswidrig erweisen würde, nicht. Bei der Entscheidung darüber, ob man den Vorfall eskalieren lässt, also meldet, sollte man auch immer im Hinterkopf behalten, ob man sich dadurch womöglich einen bestimmten Ruf einhandeln würde.

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