Hallo liebes Forum,
ich war bis Ende 02.2018 als Arbeitnehmer TE IV bei der BA sachgrundlos befristet beschäftigt. Interne Bewerbung waren fruchtlos (Anfangsbefristung 6 Monate, Verlängerung 6 Monate). Mangels Perspektive bin ich in die freie Wirtschaft gewechselt, da mir das Risiko nach spätestens zwei Jahren ausgesteuert zu werden zu groß war und ich von einem guten Arbeitgeber angesprochen wurde.
Nun werden in dieser Agentur wieder die gleichen Stellen in TE IV ausgeschrieben - diesmal unbefristet. Wäre bei einer Einstellung damit zu rechnen, dass die Erfahrung aus der vorherigen (gleichen) Tätigkeit anerkannt wird (ca. 9 Monate). und man somit früher in Erfahrungsstufe zwei kommt?
Im TV-BA fand ich unter § 19 Abs. 6:
"Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Zeiten einer Kinderbetreuung von bis zu jeweils acht Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit in den Entwicklungsstufen angerechnet."
Das würde nach meiner Lesart bedeuten, die knapp 9 Monate würde bei einer Aufnahme der Beschäftigung bis 02.2021 fortgeführt. Könnt ihr das so bestätigen?
Vielen Dank