Autor Thema: TV-BA: Anrechnung von Stufenlaufzeiten (Wiederaufnahme gleicher Tätigkeit/AG)  (Read 2692 times)

Staubtiger

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Hallo liebes Forum,

ich war bis Ende 02.2018 als Arbeitnehmer TE IV bei der BA sachgrundlos befristet beschäftigt. Interne Bewerbung waren fruchtlos (Anfangsbefristung 6 Monate, Verlängerung 6 Monate). Mangels Perspektive bin ich in die freie Wirtschaft gewechselt, da mir das Risiko nach spätestens zwei Jahren ausgesteuert zu werden zu groß war und ich von einem guten Arbeitgeber angesprochen wurde.

Nun werden in dieser Agentur wieder die gleichen Stellen in TE IV ausgeschrieben - diesmal unbefristet. Wäre bei einer Einstellung damit zu rechnen, dass die Erfahrung aus der vorherigen (gleichen) Tätigkeit anerkannt wird (ca. 9 Monate). und man somit früher in Erfahrungsstufe zwei kommt?

Im TV-BA fand ich unter § 19 Abs. 6:
"Zeiten  der  Unterbrechung  bis  zu  einer  Dauer  von  jeweils  drei  Jahren,  die  nicht  von  Satz 1  erfasst  werden,  und  Zeiten  einer  Kinderbetreuung  von  bis  zu  jeweils  acht  Jahren  sind  unschädlich,  werden  aber  nicht  auf  die  Laufzeit  in  den  Entwicklungsstufen  angerechnet."

Das würde nach meiner Lesart bedeuten, die knapp 9 Monate würde bei einer Aufnahme der Beschäftigung bis 02.2021 fortgeführt. Könnt ihr das so bestätigen?

Vielen Dank

Staubtiger

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Hallo - hat jemand eine Meinung?
Besten Dank!