Autor Thema: Von Gleitzeit auf Sichtdienst  (Read 3761 times)

PeterOA

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Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« am: 14.10.2020 12:35 »
Liebe Kollegen,

mich beschäftigt eine Frage, die große Auswirkungen auf meine Freizeit haben könnte. :-[

Ich arbeite in einem Ordnungsamt und habe grundsätzlich Gleitzeit von montags - freitags, was in einer Dienstvereinbarung geregelt ist. Am Wochenende musste ich fast nie arbeiten. Während Corona habe ich freiwillig abends und am Wochenende kontrolliert.

Jetzt will unser Ordnungsamtsleiter, weil alles so gut funktioniert hat :o, dauerhaft einen Schichtdienst einführen. Ich soll zukünftig im Wechsel im Früh- und Spätdienst arbeiten und unregelmäßig auch am Wochenende.

Kann das einfach so festgelegt werden?

Spid

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #1 am: 14.10.2020 12:37 »
Sofern die Dienstvereinbarung dem nicht entgegensteht, ja.

PeterOA

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #2 am: 14.10.2020 12:48 »
Also die Dienstvereinbarung enthält nur die Möglichkeit jemanden auszuschließen, wenn man gegen die Regeln verstößt. Bspw. wenn man zu viele Minusstunden hat.

Wird also eher nicht funktionieren, oder?

Kann der Personalrat denn eine neue Dienstvereinbarung abschließen und das Ordnungsamt einfach von den Regelungen ausschließen?

Spid

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #3 am: 14.10.2020 12:59 »
Wenn die Dienstvereinbarung dem entgegensteht, kann die Änderung der Ausgestaltung der Arbeitszeit nicht durchgeführt werden. AG und PR können bestehende Regelungen ändern oder kündigen oder neue abschließen.

PeterOA

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #4 am: 20.10.2020 08:02 »
Danke!

Weitere Frage:

Wenn ich nun nur noch Corona-Kontrollen mache, bekomme ich dann eventuell eine Höhergruppierung, weil die einfachen Tätigkeiten wie Knöllchenschreiben wegfallen?

Ich bekomme aktuell die 9a.

AndreasG

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #5 am: 20.10.2020 08:18 »
Danke!

Weitere Frage:

Wenn ich nun nur noch Corona-Kontrollen mache, bekomme ich dann eventuell eine Höhergruppierung, weil die einfachen Tätigkeiten wie Knöllchenschreiben wegfallen?

Ich bekomme aktuell die 9a.

In wieweit sollen die Corona-Kontrollen anspruchsvoller sein als "Knöllchenschreiben"?

Meiner Meinung nach wird hier eine einfache Tätigkeit durch eine andere einfache Tätigkeit ersetzt.

Lars73

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #6 am: 20.10.2020 08:58 »
E9a sind Tätigkeiten mit gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. Das deckt auch Corona-Kontrollen ab. Das "Knöllchenschreiben" alleine wäre weniger als E9a. Wegen des einheitlichen Arbeitsvorgangs im Außendient hat es bereits vorher zu E9a geführt.
E9b ist nicht zu erkennen. (Kommt natürlich darauf an was alles unter Corona-Kontrollen fällt.)

AndreasG

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #7 am: 23.10.2020 08:22 »
Genau das ist der Punkt. Ich persönlich sehe zwischen

"Geht durch die Gegend und überprüft die Einhaltung der STVO."

und

"Geht durch die Gegend und überprüft die Einhaltung der Coronaverordnung."

keinen Unterschied.

Zumindest bei zweiter Tätigkeit keine notwendigen "vielseitigen Fachkentnisse" und auch definitiv keine "selbstständige Leistung" die über die Kontrolle der Einhaltung der STVO hinausgeht.

Spid

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #8 am: 23.10.2020 08:41 »
An sich sollte das mit der Höherstufung funktionieren denke ich. Es wäre allerdings, wie Lars es bereits angesprochen hat, gut zu wissen, was genau mit Corona-Kontrollen gemeint ist (beziehungsweise in welchem Maße es deutlich anspruchsvoller ist als "Knöllchen-schreiben".

Inwiefern wäre die Stufe im Sachverhalt berührt?

Kommunalgenie

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Antw:Von Gleitzeit auf Sichtdienst
« Antwort #9 am: 23.10.2020 08:50 »
An sich sollte das mit der Höherstufung funktionieren denke ich. Es wäre allerdings, wie Lars es bereits angesprochen hat, gut zu wissen, was genau mit Corona-Kontrollen gemeint ist (beziehungsweise in welchem Maße es deutlich anspruchsvoller ist als "Knöllchen-schreiben".

Höhergruppierung?
Also ich denke er sollte da nicht unbedingt versuchen etwas zu bewegen, ansonsten könnte der AG merken, dass er mit einer 9a bereits deutlich überbezahlt ist fürs Knöllchen schreiben