Autor Thema: Verpflichtung zur Arbeit?  (Read 6124 times)

Lars73

  • Gast
Antw:Verpflichtung zur Arbeit?
« Antwort #15 am: 23.10.2020 13:11 »
Wenn man unverschuldet in Quarantäne gesteckt wird, bekommt man die Entschädigung (weder AG noch AN haben einen monetären Nachteil dadurch) und es ist halt eine nicht notwendige Nettigkeit des AN, wenn er dann anstelle der reinen Q. HomeOffice macht und dadurch der Staat entlastet wird und dem AG die Arbeitskraft nicht "fehlt".
Warum sollte der Staat eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn der Schaden nur eintritt, weil eine zumutbare Möglichkeit zu arbeiten abgelehnt wird? Ich würde die gesetzliche Regelung so lesen, dass dann kein Anspruch besteht. Weil die Quarantäne nicht ursächlich für den Verdienstausfall ist. (Sondern die Weigerung Homeoffice zu machen.) Das berührt nicht die Frage, dass der Arbeitgeber Homeoffice nicht erzwingen kann. Aber es gibt eine Hürde wo der Staat sich hier für unnötigen Entschädigungen schützen kann. (Was ein schwaches Schwert ist, weil man meist eine Situation herbeiführen kann wo die Weigerung Homeoffice zu machen den Entschädigungsanspruch nicht berührt.)

AndreasG

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Verpflichtung zur Arbeit?
« Antwort #16 am: 23.10.2020 13:17 »
Zitat
Warum sollte der Staat eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn der Schaden nur eintritt, weil eine zumutbare Möglichkeit zu arbeiten abgelehnt wird?

Da wäre eben die Frage was ist zumutbar?

Mitarbeiter hat zuhause keinen ergonomischen Schreibtisch mit Bildschirmen und Bürostuhl.
Soll der Mitarbeiter sich jetzt über Wochen den Rücken kaputt machen?

Imho wäre das nicht zumutbar.



Oder wenn der Mitarbeiter zuhause 3 kleine Kinder rumlaufen hat und keinen extra Raum um in Ruhe zu arbeiten.


Spid

  • Gast
Antw:Verpflichtung zur Arbeit?
« Antwort #17 am: 23.10.2020 13:26 »
Wenn man unverschuldet in Quarantäne gesteckt wird, bekommt man die Entschädigung (weder AG noch AN haben einen monetären Nachteil dadurch) und es ist halt eine nicht notwendige Nettigkeit des AN, wenn er dann anstelle der reinen Q. HomeOffice macht und dadurch der Staat entlastet wird und dem AG die Arbeitskraft nicht "fehlt".
Warum sollte der Staat eine Entschädigung bezahlen müssen, wenn der Schaden nur eintritt, weil eine zumutbare Möglichkeit zu arbeiten abgelehnt wird? Ich würde die gesetzliche Regelung so lesen, dass dann kein Anspruch besteht. Weil die Quarantäne nicht ursächlich für den Verdienstausfall ist. (Sondern die Weigerung Homeoffice zu machen.) Das berührt nicht die Frage, dass der Arbeitgeber Homeoffice nicht erzwingen kann. Aber es gibt eine Hürde wo der Staat sich hier für unnötigen Entschädigungen schützen kann. (Was ein schwaches Schwert ist, weil man meist eine Situation herbeiführen kann wo die Weigerung Homeoffice zu machen den Entschädigungsanspruch nicht berührt.)

Ich halte es bereits für ein stumpfes Schwert, weil es sich um einen indirekten Grundrechtseingriff handelt, der an Voraussetzungen gebunden ist. Diese liegen schlicht nicht vor. Es fehlt ja bereits an der Abwägung.