Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Von Gleitzeit auf Sichtdienst

(1/2) > >>

PeterOA:
Liebe Kollegen,

mich beschäftigt eine Frage, die große Auswirkungen auf meine Freizeit haben könnte. :-[

Ich arbeite in einem Ordnungsamt und habe grundsätzlich Gleitzeit von montags - freitags, was in einer Dienstvereinbarung geregelt ist. Am Wochenende musste ich fast nie arbeiten. Während Corona habe ich freiwillig abends und am Wochenende kontrolliert.

Jetzt will unser Ordnungsamtsleiter, weil alles so gut funktioniert hat :o, dauerhaft einen Schichtdienst einführen. Ich soll zukünftig im Wechsel im Früh- und Spätdienst arbeiten und unregelmäßig auch am Wochenende.

Kann das einfach so festgelegt werden?

Spid:
Sofern die Dienstvereinbarung dem nicht entgegensteht, ja.

PeterOA:
Also die Dienstvereinbarung enthält nur die Möglichkeit jemanden auszuschließen, wenn man gegen die Regeln verstößt. Bspw. wenn man zu viele Minusstunden hat.

Wird also eher nicht funktionieren, oder?

Kann der Personalrat denn eine neue Dienstvereinbarung abschließen und das Ordnungsamt einfach von den Regelungen ausschließen?

Spid:
Wenn die Dienstvereinbarung dem entgegensteht, kann die Änderung der Ausgestaltung der Arbeitszeit nicht durchgeführt werden. AG und PR können bestehende Regelungen ändern oder kündigen oder neue abschließen.

PeterOA:
Danke!

Weitere Frage:

Wenn ich nun nur noch Corona-Kontrollen mache, bekomme ich dann eventuell eine Höhergruppierung, weil die einfachen Tätigkeiten wie Knöllchenschreiben wegfallen?

Ich bekomme aktuell die 9a.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version