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Teilzeitarbeit beantragen - §11 TV-L
Kurt873:
Hallo,
ich möchte gerne für nächstes Jahr auf meiner Stelle Teilzeitarbeit vereinbaren. Gibt es für den TV-L einen entsprechenden Vordruck im Internet, den man herunterladen kann?
Und müssen bei dem Antrag Gründe aufgeführt werden? Normalerweise besteht ja nach 6 Monaten für jeden das Recht Teilzeit zu beantragen, auch ohne familiäre Gründe. Ist das richtig?
Spid:
Nein.
Nur dann, wenn der AG sie bei der Entscheidung berücksichtigen soll.
Nicht im Hinblick auf §11 TV-L, dieser stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage dar, die unabhängig von der gesetzlichen Regelung ist und unter den in der Norm selbst gegebenen Voraussetzungen Ansprüche eröffnet.
Organisator:
--- Zitat von: Kurt873 am 14.10.2020 14:03 ---Normalerweise besteht ja nach 6 Monaten für jeden das Recht Teilzeit zu beantragen, auch ohne familiäre Gründe.
--- End quote ---
Woraus würdest du das aus der zitierten Norm schließen?
McOldie:
Wenn es sich nicht um eine Teilzeit aus familiären Gründen handelt, behält § 11 TV-L seine Bedeutung während der ersten neun Monate eines Arbeitsverhältnisses, da § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 TzBfG eine Wartezeit von sechs Monaten und eine nach Ablauf der Wartezeit beginnende Frist zur Geltendmachung des Anspruchs von drei Monaten vorsieht.
.
Kurt873:
und was heißt das jetzt für mich als Laien nicht in Beamtendeutsch erklärt?
Kann ich jetzt nach 6 Arbeitsjahren in 40h- Vollzeit Teilzeit in 36h beantragen, ohne das ich Gründe angeben muss oder nicht?
Wäre echt tool, wenn das jemand ohne Paragraphen und ohne kompliziert erklären kann.
Danke.
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