Wenn man einmal sein Recht durchsetzt, wie z.B. mit so einer Entschädigungsklage, so ist man wohl ein schwarzer Schaf oder gar inoffiziell "blacklisted", so könnte zumindest der Eindruck entstehen.
Die Selbstherrlichkeit mancher Behörden / Institutionen ist dann natürlich verletzt, aber Einsicht wird es da wohl nie geben, wie es leider auch Hendrik mit seinem Thread beweist, alleine darüber nachzudenken, hier "nachzuhaken".
Bedenklich ist dies auch bzgl. Datenschutz: ich gehe davon aus, dass die Unterlagen der letzten Bewerbung nach einer gewissen Zeit vernichtet wurden, aber wohl noch im Gedächtnis ist.
Übrigens: die Behörde hat einen Fehler begangen, nicht der Bewerber, aber hier verweise ich auf meinen 2. Absatz.