Wenn du durch die Altersteilzeitbezüge unter die JAE-Grenze kommst, wirst du versicherungspflichtig. Damit ist das Problem vom Tisch, das dadurch entstanden ist, dass du als freiwillig Versicherter den Höchstbetrag zahlen müsstest.
Die Aufstockungsbeträge dürften eigentlich nicht verbeitragt werden, es sei denn, es gab eine Rechtsänderung, die mir aber nicht bekannt ist.