Autor Thema: Darf ich auch Tochter anmelden?  (Read 3684 times)

Lizbeth

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Darf ich auch Tochter anmelden?
« am: 15.10.2020 16:01 »
Schönen guten Tag zusammen,

ich wollte morgen meine Tochter bei mir mit Wohnsitz im Meldeamt anmelden. Ihren Personalausweis habe ich. Die vier Jungs von nebenan sagten, dass das geht. Die haben eine WG und wohnten vorher schon zusammen in einer anderen Stadt in einer WG. Da hat einer von denen die anderen drei auch angemeldet und musste nur die anderen drei Personalausweise vorlegen, ohne Vollmachten. Meine Tochter hat allerdings nicht direkt vorher auch mit mir zusammengewohnt, sondern für ein paar Wochen bei ihrem Freund, was aber nichts geworden ist. Eine Vollmacht hsbe ich von ihr nicht. Sie ist jetzt auch auf Geschäftsreise und ich kann sie so gut, wie gar nicht erreichen und da sie eine vielbeschäftigte Frau ist, hat sie mich mit der Anmeldung betraut. Kann ich sie anmelden? Finde leider nichts im Bundesmeldegesetz. Lieben Dank.

Mit freundlichsten Grüßen

Mask

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #1 am: 15.10.2020 17:33 »
Ist möglich, setzt aber eine Vollmacht der Tochter voraus (oder ein bereits im Vorfeld von der Tochter ausgefülltes und unterschriebenes Formular, nur mit Ausweis geht es nicht).


Sozialarbeiter

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #2 am: 15.10.2020 17:38 »
Ruf im Meldeamt an und frag nach.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Lizbeth

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #3 am: 15.10.2020 17:58 »
Ich muss präzisieren: wir wohnten schon zusammen und zogen gemeinsam von A nach B, dann zog sie nach C und jetzt will sie wieder zu B

Lizbeth

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #4 am: 15.10.2020 18:39 »
Warum muss mir meine Tochter eine Vollmacht erteilen und die drei Jungs dem einen nicht?

Sozialarbeiter

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #5 am: 15.10.2020 18:59 »
Hängt vielleicht vom Einwohnermeldeamt und der Nase, die da sitzt ab?
Ich weiß von Fällen wo eine Ummeldung nur per Briefmitteilung und beigelegter Kopie der Personalausweise erfolgte und niemand persönlich anwesend war...
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Lizbeth

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #6 am: 15.10.2020 19:03 »
Das hab ich mir auch schon gedacht. ;-) Bei uns sitzen da echt ein paar weibliche Nasen! ;-)

Aber wie sieht das rechtlich aus? Es gibt ja sicherlich richtig und falsch?

Wdd3

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #7 am: 16.10.2020 06:37 »
Schau dir nochmal die erste Antwort von Sozialarbeiter an. Am einfachsten und schnellsten bekommst du die Antwort durch ein Telefongespräch mit dem Amt.

Kaiser80

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #8 am: 16.10.2020 07:36 »
Musste aber Glück haben, dass auch jemand da ist. In den Meldeämtern schmeissen die mit BV nur so um sich
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114862.0.html

Wdd3

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #9 am: 16.10.2020 07:43 »
Bei und musst du dich telefonisch anmelden und einen Termin machen sonst kommst du erst gar nicht ins Rathaus. Wenn ich eine Frage hätte würde ich die bei der Gelegenheit aussprechen.

Lars73

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #10 am: 16.10.2020 07:49 »
Das man ohne Vollmacht nicht für Dritte handeln darf ist normal. (Wenn man mal von minderjährigen Kindern absieht.) Ob man die Vollmacht durch Vorlage des Ausweises und des Mietvertrages glaubhaft machen kann hängt halt vom Bearbeiter ab.

Wdd3

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #11 am: 16.10.2020 07:57 »
Wenn die Tochter ihren Personalausweis trotz Geschäftsreise bei ihrer Mutter lassen kann hätte sie doch auch einen Zettel mit der Vollmacht beilegen können. Wozu macht man so eine Aufwand für nichts? Meine Frau hat mich schon 2x umgemeldet. Ein Einzeiler mit Unterschrift ist völlig ausreichend und kann auch nach Abschluss der Geschäftsreise ausgestellt werden. Dann wird sie halt erst nächste Woche umgemeldet.

Lizbeth

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #12 am: 16.10.2020 09:01 »
Wie hatten uns auf die Aussage der Jungs verlassen.

Heute Morgen aufm Amt gewesen. Die etwas schroffe junge Dame vom Meldeamt sagte mir, dass ich meine Tochter nur unter Vorlage ihres Personalausweises nicht ummelden kann, ich bräuchte eine Vollmacht. Da erwähnte ich die vier Jungs, von denen ich die Namen nennen durfte und fragte nach, warum das bei denen ohne Vollmacht ging und ich bräuchte eine. Es war sogar dieselbe Sachbearbeiterin, wie bei den Jungs. Die antwortete dann nur, dass die das so auf einer Schulung gelernt hat. Mir erschließt sich das nicht. Vier volljährige Jungs, die miteiander nicht verwandt oder verschwägert sind, dürfen sich gegenseitig anmelden ohne Vollmacht und deren Personalaisweise reichen und ich darf meine leibliche Tochter nicht ohne Vollmacht anmelden.


Lars73

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #13 am: 16.10.2020 09:05 »
Die Vollmacht ist notwendig. Darüber ob es korrekt war im anderen Fall darauf zu verzichten kann man streiten. Wie schon geschrieben macht es ggf. einen Unterschied wenn ein aktueller gemeinsamer Mietvertrag mit Unterschriften der WG-Mitglieder vorgelegt wird.

Lizbeth

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Antw:Darf ich auch Tochter anmelden?
« Antwort #14 am: 16.10.2020 09:07 »
Aber auch aus einem Mietvertrag ergibt sich doch melderechtlich kein Anspruch. Es liegt dann wohl eher an der Laune des Sachbearbeiters?