Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bezahlung Minijob
Ralph1962:
Hallo,
eine Stadt hat einen Minijob mit mtl. 30 Std. ausgeschrieben. Bezahlt wird nach öffentlichem Dienst. Wie wird jetzt der Stundenlohn berechnet, wenn die Stelle nach E1 eingestuft ist? Danke.
Spid:
Nach §24 Abs. 3 Satz 3 TV-L werden zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§6 Abs. 1 und entsprechende Sonderregelungen) zu teilen. Dabei kommt es u.a. auch auf das Land an, welche wöchentliche Arbeitszeit gilt. Das ist in der Anlage zu §6 geregelt. Für NW wären es bspw. grundsätzlich 39,2 Stunden, weshalb das Tabellenentgelt in NW dann durch 170,4416 zu dividieren wäre, um das Stundenentgelt zu ermitteln.
Eukalyptus:
Fakultative Zusatzfrage: Ist man bei einem solchen Minijob, angenommen genau dieser mit 30h und E1, VBL a) VBL-pflichtversichert oder b) auf Wunsch versichert? Bzw. eigentlich, wovon hängt das ab: von einem Mindestverdienst und/oder dem Willen des Arbeitgebers?
Spid:
Wenn die Stadt Mitglied der VBL ist, sind geringfügig Beschäftigte genauso in der VBL pflichtversichert, als wenn sie nicht geringfügig beschäftigt wären. Ausnahme sind geringfügig Beschäftigte im Sinne des §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV - was aber wegen der zeitlichen Natur dieser Beschäftigungen so geregelt ist.
Alatar:
Falsch.
VBL = Versorgungsanstalt Bund und Länder.
Der TV-L findet für Kommunen überhaupt keine Anwendung.
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