Autor Thema: Höhergruppierung neue Entgeltordnung  (Read 4680 times)

Eirien1975

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Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« am: 16.10.2020 08:16 »
Guten MOrgen,

ich habe hier mal eine Frage an die Experten von Euch.
Ich habe 2017 einen Antrag auf Überprüfung nach der neuen Entgeltordnung gestellt. Dieser wurde nun (nach fast 4 !!!! Jahren) endlich abschließend bearbeitet. Ergebnis ist eine EG 9c. Bisher bin ich 9a Stufe 6. Da ich zwei Stufen höhersteige frage ich mich, ob bei den Zwischenschritten der Garantiebetrag mit angesetzt wird?
Ab 01.01.2017 war ich bereits in  Stufe 6. Meine Stufenlaufzeit würde wahrscheinlich am 01.01.2017 neu in Stufe 5 zu laufen beginnen ?

kann mir da jemand Auskunft geben ? Auch in welcher Höhe ein Garantiebetrag damals und heute gezahlt wurde/wird?

ganz lieben Dank!
Eirien

Lars73

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #1 am: 16.10.2020 08:20 »
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Meist kann E9 klein nicht zu E9c werden. Also war die Annahme über die Eingruppierung vorher ggf. falsch. Das hat aber ggf. folgen für die korrekte Stufe zum Zeitpunkt der Überleitung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #2 am: 16.10.2020 08:38 »
Den bezeichneten Antrag gab es nicht. Es gab einen Antrag auf Höhergruppierung. Dieser konnte die geschilderte Wirkung nicht entfalten.

Eirien1975

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #3 am: 16.10.2020 08:49 »
Es war die kleine 9. nach neuer Entgeltordnung dann zu 9a geworden.

es gab einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #4 am: 16.10.2020 09:00 »
Seit wann waren diese Aufgaben die wahrzunehmenden Aufgaben?

Spid

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #5 am: 16.10.2020 09:05 »
Es war die kleine 9. nach neuer Entgeltordnung dann zu 9a geworden.

es gab einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.

Den bezeichneten Antrag gab es nicht. Es gab einen Antrag auf Höhergruppierung. Dieser konnte die geschilderte Wirkung nicht entfalten.

Eirien1975

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #6 am: 16.10.2020 09:23 »
Sorry SPID ich weiß nicht was du mir sagen möchtest. ich habe nicht nach einem antrag gefragt oder ob sich eine Wirkung entfaltet hat. sondern
"Da ich zwei Stufen höhersteige frage ich mich, ob bei den Zwischenschritten der Garantiebetrag mit angesetzt wird?
Ab 01.01.2017 war ich bereits in  Stufe 6. Meine Stufenlaufzeit würde wahrscheinlich am 01.01.2017 neu in Stufe 5 zu laufen beginnen ?

kann mir da jemand Auskunft geben ? Auch in welcher Höhe ein Garantiebetrag damals und heute gezahlt wurde/wird?"

Eirien1975

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #7 am: 16.10.2020 09:23 »
Seit wann waren diese Aufgaben die wahrzunehmenden Aufgaben?

seit 04/08

Spid

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #8 am: 16.10.2020 09:29 »
Wenn bereits die Sachverhaltsschilderung inkonsistent und somit wertlos ist, wie sollte darauf aufbauend ein Sachverhalt bearbeitet werden, der die inkonsistenten Schilderungen zwingend voraussetzt?

Lars73

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #9 am: 16.10.2020 09:45 »
Das Problem ist, dass die Stufenzuordnung ab 4/08 zurückgerechnet werden muss. Es muss geklärt werden welche Eingruppierung es nach alten Recht war. Welche Stufe vor und nach Übertragung der Tätigkeit 4/08. Dann die Überleitung und dann den Antrag nach E9c soweit dieser erfolgte. Als solches braucht es diese Details. Ggf. wurdest du in die E9b, Stufe 6 übergeleitet und bist dann schon in der E9c Stufe 6.

Wenn nicht Tarifrecht Anwendung findet sondern der Arbeitgeber seine eigene Interpretation des rechtsumsetzt, kann man nichts sagen was dort das Ergebnis sein sollte.

Eine Höhergruppierung aus der E9a, Stufe 6 in die E9c am 1.1.2017 würde zur E9c, Stufe 5 ohne Garantiebetrag und mit Neustart der Stufenlaufzeit führen. Es ist aber fraglich ob dies tariflich tatsächlich passiert ist.

Eirien1975

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #10 am: 16.10.2020 09:51 »
Wenn bereits die Sachverhaltsschilderung inkonsistent und somit wertlos ist, wie sollte darauf aufbauend ein Sachverhalt bearbeitet werden, der die inkonsistenten Schilderungen zwingend voraussetzt?

Ok also noch mal einfach: Ich wurde höhergruppiert rückwirkend zum 01.01.2017 in die 9c. am 01.01.2017 war ich in der EG 9a Stufe 6. Höhergruppierung soll gemäß § 17 Abs. 4 TVöD erfolgen.

garantiebetrag nicht so zurecht, genau wie mit der Tatsache das ich eine EG überspringe, da verhält sich das m.W. auch anders.

Danke

Eirien1975

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #11 am: 16.10.2020 10:00 »
Das Problem ist, dass die Stufenzuordnung ab 4/08 zurückgerechnet werden muss. Es muss geklärt werden welche Eingruppierung es nach alten Recht war. Welche Stufe vor und nach Übertragung der Tätigkeit 4/08. Dann die Überleitung und dann den Antrag nach E9c soweit dieser erfolgte. Als solches braucht es diese Details. Ggf. wurdest du in die E9b, Stufe 6 übergeleitet und bist dann schon in der E9c Stufe 6.

Wenn nicht Tarifrecht Anwendung findet sondern der Arbeitgeber seine eigene Interpretation des rechtsumsetzt, kann man nichts sagen was dort das Ergebnis sein sollte.

Eine Höhergruppierung aus der E9a, Stufe 6 in die E9c am 1.1.2017 würde zur E9c, Stufe 5 ohne Garantiebetrag und mit Neustart der Stufenlaufzeit führen. Es ist aber fraglich ob dies tariflich tatsächlich passiert ist.

Danke Lars, dein Beitrag war wirklich hilfreich.
Ich will da jetzt nicht weiter ein "FAss" aufmachen was seit 2008 war.... bin froh das es nach 4 Jahren jetzt mit dem Ergebnis zum Ende gekommen ist.

Spid

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Antw:Höhergruppierung neue Entgeltordnung
« Antwort #12 am: 16.10.2020 11:04 »
Tarifrecht richtet sich nicht danach, ob jemand ein Faß aufmachen möchte. Entweder Du warst zuvor nicht in E9a eingruppiert oder Du bist jetzt nicht in E9c eingruppiert - mit weitreichenden Folgen für die Stufenzuordnung.