Autor Thema: VWA oder FLII  (Read 3553 times)

Damiane

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VWA oder FLII
« am: 16.10.2020 08:18 »
Ich habe 1995 den Abschluss FL 2 gemacht, da es vom Arbeitgeber angeboten wurde. In  Ausschreibungen lese ich  auch immer mal, dass der FL II oder der VWA BW gefordert wird. Sind diese Abschlüsse denn gleichwertig ? Meines Wissens ist der VWA nicht staatlich anerkannt. Kennt sich hier jemand mit der Wertigkeit der Abschlüsse aus und kann aufklären ?

Lars73

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #1 am: 16.10.2020 08:23 »
Der Arbeitgeber hat ein erhebliches ermessen was er in der Ausschreibung für Anforderungen stellt, Dabei ist er nicht darauf beschränkt nur gleichwertige zu fordern.

Spid

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #2 am: 16.10.2020 08:39 »
Bei der Einstellung/Stellenbesetzung hat ein Abschluß den Wert, den der AG ihm zuschreibt.

Damiane

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #3 am: 19.10.2020 08:16 »
Das ist mir schon klar. Ich frage mich nur, weshalb Abschlüsse zugelassen sind, die keine Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz haben ? Also staatlich nicht anerkannt sind ?

Spid

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #4 am: 19.10.2020 08:36 »
Weil sie den Wert haben, den der AG ihnen zuweist. Staatliche Zulassungen oder staatliche Einschätzungen zur Wertigkeit sind völlig unbeachtlich.

KarstenH

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #5 am: 22.10.2020 22:31 »
Hallo,
ich kann nur sagen, dass ich mich auf zwei Stellen nicht bewerben konnte, weil der AG mein VWA Studium nicht anerkannt hat. Mir wurde sogar einmal gesagt, dass ich sonst die beste Qualifikation hätte.
Ich bereue das VWA Studium nicht. Aber im öffentlichen Dienst hilft es leider nicht weiter.

Damiane

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #6 am: 23.10.2020 08:07 »
Es gibt Gemeinden, die erkennen es bedingungslos an. Ich habe aber auch schon bei Ausschreibungen  gesehen, dass der VWA anerkannt wird für z.Bsp. eine Stelle in E 9a, wenn vorher 3 Jahre Dienst in E8 absolviert wurde.

Grumbakiechel

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Antw:VWA oder FLII
« Antwort #7 am: 24.10.2020 12:12 »
Bei uns wurde eine Kollegin im Bewerbungsverfahren aussortiert, weil der AII gefordert war und der AG den VWA nicht als gleichwertig angesehen hat. Dieser war damals in der Ausschreibung auch nicht explizit erwähnt.

Allerdings gab es vor ein paar Wochen tatsächlich eine interne Ausschreibung, in der der VWA neben dem AII bei den Voraussetzungen genannt wurde.

Fazit: Es kommt in der Tat darauf an, was der AG möchte. Bei uns wird jedoch tendenziell meist der AII gefordert und Bewerber mit VWA fallen häufig raus. Wir haben aber auch nur wenige MA mit VWA und unser AG ist mit der Zulassung zum AII sehr großzügig, auch wenn der oder die MA auf niedrig vergüteten Stellen sitzen.