Bei uns wurde eine Kollegin im Bewerbungsverfahren aussortiert, weil der AII gefordert war und der AG den VWA nicht als gleichwertig angesehen hat. Dieser war damals in der Ausschreibung auch nicht explizit erwähnt.
Allerdings gab es vor ein paar Wochen tatsächlich eine interne Ausschreibung, in der der VWA neben dem AII bei den Voraussetzungen genannt wurde.
Fazit: Es kommt in der Tat darauf an, was der AG möchte. Bei uns wird jedoch tendenziell meist der AII gefordert und Bewerber mit VWA fallen häufig raus. Wir haben aber auch nur wenige MA mit VWA und unser AG ist mit der Zulassung zum AII sehr großzügig, auch wenn der oder die MA auf niedrig vergüteten Stellen sitzen.