Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VWA oder FLII
Damiane:
Ich habe 1995 den Abschluss FL 2 gemacht, da es vom Arbeitgeber angeboten wurde. In Ausschreibungen lese ich auch immer mal, dass der FL II oder der VWA BW gefordert wird. Sind diese Abschlüsse denn gleichwertig ? Meines Wissens ist der VWA nicht staatlich anerkannt. Kennt sich hier jemand mit der Wertigkeit der Abschlüsse aus und kann aufklären ?
Lars73:
Der Arbeitgeber hat ein erhebliches ermessen was er in der Ausschreibung für Anforderungen stellt, Dabei ist er nicht darauf beschränkt nur gleichwertige zu fordern.
Spid:
Bei der Einstellung/Stellenbesetzung hat ein Abschluß den Wert, den der AG ihm zuschreibt.
Damiane:
Das ist mir schon klar. Ich frage mich nur, weshalb Abschlüsse zugelassen sind, die keine Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz haben ? Also staatlich nicht anerkannt sind ?
Spid:
Weil sie den Wert haben, den der AG ihnen zuweist. Staatliche Zulassungen oder staatliche Einschätzungen zur Wertigkeit sind völlig unbeachtlich.
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