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Anspruch Kindergeld nach Ausbildung

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Stefl:
Hallo Community,

da ich vertretungsweise Familienkasse bin, benötige ich Eure Hilfe. In LernCultur anzumelden dauert mir zu lang, wenn heute Eingabeschluss ist...

Fall:
- Beschäftigte bezog für Kind (> 18, < 25 Jahre) Kindergeld bis Abschluss der Ausbildung im Juli 2017; Einstellung KiGe-Zahlung
- Kind war erwerbstätig bis einschl. 20.09.20
- seit 21.09.20 ist das Kind an einem Kolleg zur Erlangung des Abiturs (keine Abendschule)

M. E. besteht seit 21.09. Anspruch auf Kindergeld. Was ist mit der Zeit dazwischen? Ist das mit der 4-Monatsübergangszeit unkritisch?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Insider2:
Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.

Stefl:
Sorry, ich meinte Juli 2020 (Ende der Ausbildung).


--- Zitat von: Insider2 am 16.10.2020 10:21 ---Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.

--- End quote ---

Insider2:
Ja, dann haste Recht. Aber prüfe mal unbedingt auch die die ggf. Erwerbstätigkeit bzw. die Unschädlichkeit. Gerade wenn vorher schon Kohle verdient wurde....

was_guckst_du:
..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)

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