Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Anspruch Kindergeld nach Ausbildung

<< < (2/2)

Stefl:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.10.2020 11:52 ---..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)

--- End quote ---

Gerade die kleinen AGs wie meiner sind halt echt an der Kapazitätsgrenze bzw. wir machen halt gefühlt alles, was irgendwie möglich ist... Spezialisierungen sind dabei kaum mehr möglich.

Ndsftw:
Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.

Stefl:

--- Zitat von: Ndsftw am 16.10.2020 13:20 ---Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.

--- End quote ---

Super, danke.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version