Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anspruch Kindergeld nach Ausbildung
Stefl:
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.10.2020 11:52 ---..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)
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Gerade die kleinen AGs wie meiner sind halt echt an der Kapazitätsgrenze bzw. wir machen halt gefühlt alles, was irgendwie möglich ist... Spezialisierungen sind dabei kaum mehr möglich.
Ndsftw:
Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.
Stefl:
--- Zitat von: Ndsftw am 16.10.2020 13:20 ---Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.
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Super, danke.
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