Autor Thema: TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?  (Read 2005 times)

hoboboy

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Habe mir grade den Tarifvertrag BA angeguckt. Dort steht geschrieben das eine eventuelle Bessergruppierung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Leider finde ich dazu keinerlei Definition?
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?


hoboboy

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Antw:TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?
« Antwort #2 am: 16.10.2020 14:57 »
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

Lars73

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Antw:TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?
« Antwort #3 am: 16.10.2020 15:08 »
Einschlägige Berufserfahrung bestimmt sich nach:
Gleichartigkeit der beiden Tätigkeiten
Eingruppierungsrechtliche Gleichwertigkeit der vorherigen Tätigkeit
Vorhergehende berufliche Tätigkeit

Für den TVöD fasst das BMI hier die Voraussetzungen für einschlägige Berufserfahrungen zusammen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf

Im Bereich TV-BA wird man es ähnlich sehen müssen.


Spid

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Antw:TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?
« Antwort #4 am: 16.10.2020 15:57 »
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

Du fragtest u.a. nach Berufserfahrung:
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?

Das hat mit einschlägiger Berufserfahrung ja nur entfernt etwas zu tun, sondern wurde von @BATKFMaui mit einem Verweis nicht unzutreffend beantwortet.