Habe mir grade den Tarifvertrag BA angeguckt. Dort steht geschrieben das eine eventuelle Bessergruppierung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Leider finde ich dazu keinerlei Definition?
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?