Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

TV-BA Was gilt als einschlägige Berufserfahrung?

(1/1)

hoboboy:
Habe mir grade den Tarifvertrag BA angeguckt. Dort steht geschrieben das eine eventuelle Bessergruppierung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Leider finde ich dazu keinerlei Definition?
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?

BATKFMaui:
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

hoboboy:

--- Zitat von: BATKFMaui am 16.10.2020 14:53 ---https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

--- End quote ---

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

Lars73:
Einschlägige Berufserfahrung bestimmt sich nach:
Gleichartigkeit der beiden Tätigkeiten
Eingruppierungsrechtliche Gleichwertigkeit der vorherigen Tätigkeit
Vorhergehende berufliche Tätigkeit

Für den TVöD fasst das BMI hier die Voraussetzungen für einschlägige Berufserfahrungen zusammen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf

Im Bereich TV-BA wird man es ähnlich sehen müssen.

Spid:

--- Zitat von: hoboboy am 16.10.2020 14:57 ---
--- Zitat von: BATKFMaui am 16.10.2020 14:53 ---https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/

--- End quote ---

Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?

--- End quote ---

Du fragtest u.a. nach Berufserfahrung:
--- Zitat von: hoboboy am 16.10.2020 14:38 ---Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?

--- End quote ---

Das hat mit einschlägiger Berufserfahrung ja nur entfernt etwas zu tun, sondern wurde von @BATKFMaui mit einem Verweis nicht unzutreffend beantwortet.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version