Autor Thema: [HE] Pension und gesetzliche Rente  (Read 5862 times)

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #15 am: 18.10.2020 22:14 »
Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
Von diesen einfältigen, arbeitsscheuen Freizeitfetischisten kenne ich genug. Die sollen alle auf Null reduzieren. Die braucht nämlich niemand.

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #16 am: 18.10.2020 22:35 »
Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
Die sollen alle auf Null reduzieren.
Was dann ja wieder eher Sinn ergeben würde. Wer wg. einer Rente (+BAV) vor dem Pensionierungsalter gehe könnte, würde damit ja Platz machen.

Also mit z.B. 63 trotz Abschlägen in der Pension + Rente auf 71,75%. Oder gibt es etwa einen Umstand der verhindern würde, dass bis auf 71,75 mit der Rente aufgefüllt wird?

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #17 am: 19.10.2020 00:22 »
Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem 

Andreas Mars

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #18 am: 19.10.2020 08:25 »
Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem
Einen Moment. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Pension wird neben einer Rente nicht bis zum Höchstbetrag von 71,75% gezahlt, sondern nur bis zum Ruhegehalt (§ 59 Abs. 1 und 2 HBeamtVG). Das Ruhegehalt wird jedoch für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abgesenkt (§ 14 Abs. 3 HBeamtVG). Bevor dieser Tipp daher in der persönlichen Lebensplanung umgesetzt wird, sollte dies nochmals geprüft werden, um kein böses Erwachen zu erleben...

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Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #19 am: 19.10.2020 08:35 »
Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage

Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.

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Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #20 am: 19.10.2020 11:26 »
Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage

Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.

Und das ist ja der ausschlaggebende Punkt: existiert eine mögliche Begrenzung des Ruhegehalts auf weniger als 71,75%, sodass z.B. auch bei höherer Versorgungsleistung die Kürzung auf niedrigere Werte vorgenommen wird?

Sowei mir bekannt: nein.

Oder anders ausgedrückt: wer früher geht, bekommt - egal wie - keine 71,75%. Auch nicht bei Ansprüchen, die darüber liegen. Wenn das ausgeschlossen werden kann, ist Pension mit 65 (und weniger) bei Mischbiographien doch interessant. Nämlich dann, wenn bei besonders langjähriger Rentenversicherung hohe Rentenzahlungen kommen.

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Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #21 am: 19.10.2020 12:59 »
Es ist so, wie Du annimmst: 71,75% bleibt die Grenze für "Kombinierer" aus Pension und Rente. Nützlich ist das vor allem für spätberufene Beamte, die vorher bereits lange im ö. D. angestellt waren. Die Zeiten als Angestellte zählen für die Rente, werden gleichzeitig aber auch für's Ruhegehalt berücksichtigt (jedenfalls im Bund und den mir insofern bekannten Ländern)

Andreas Mars

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Antw:[HE] Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #22 am: 19.10.2020 13:33 »
Ok, dann ziehe ich meine Bedenken zurück. Ich hatte die Frage so verstanden, als dass auch bei einer frühzeitigen Pensionierung das maximale Versorgungsniveau erreicht werden kann...