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[HE] Pension und gesetzliche Rente
2strong:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.10.2020 13:04 ---Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
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Von diesen einfältigen, arbeitsscheuen Freizeitfetischisten kenne ich genug. Die sollen alle auf Null reduzieren. Die braucht nämlich niemand.
Pseudonym:
--- Zitat von: 2strong am 18.10.2020 22:14 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 18.10.2020 13:04 ---Bescheuert ist eher, wenn man 40 Jahre nicht gespart und vernünftig investiert hat und sich dann wegen ein paar Krümel tot arbeiten möchte.
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Die sollen alle auf Null reduzieren.
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Was dann ja wieder eher Sinn ergeben würde. Wer wg. einer Rente (+BAV) vor dem Pensionierungsalter gehe könnte, würde damit ja Platz machen.
Also mit z.B. 63 trotz Abschlägen in der Pension + Rente auf 71,75%. Oder gibt es etwa einen Umstand der verhindern würde, dass bis auf 71,75 mit der Rente aufgefüllt wird?
2strong:
Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem
Andreas Mars:
--- Zitat von: 2strong am 19.10.2020 00:22 ---Bei vorzeitiger Pensionierung erfolgen Kürzungen zwar nicht nur beim Ruhegehalt sondern auch bei der Rente, aber grundsätzlich könnte man in dem Fall dennoch auf 71,75% "aufstocken", kein Problem
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Einen Moment. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Pension wird neben einer Rente nicht bis zum Höchstbetrag von 71,75% gezahlt, sondern nur bis zum Ruhegehalt (§ 59 Abs. 1 und 2 HBeamtVG). Das Ruhegehalt wird jedoch für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abgesenkt (§ 14 Abs. 3 HBeamtVG). Bevor dieser Tipp daher in der persönlichen Lebensplanung umgesetzt wird, sollte dies nochmals geprüft werden, um kein böses Erwachen zu erleben...
2strong:
Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage
Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.
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