Es ist so, wie Du annimmst: 71,75% bleibt die Grenze für "Kombinierer" aus Pension und Rente. Nützlich ist das vor allem für spätberufene Beamte, die vorher bereits lange im ö. D. angestellt waren. Die Zeiten als Angestellte zählen für die Rente, werden gleichzeitig aber auch für's Ruhegehalt berücksichtigt (jedenfalls im Bund und den mir insofern bekannten Ländern)