Autor Thema: Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?  (Read 4537 times)

Spid

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #15 am: 19.10.2020 11:03 »
Oder man sich durch arbeitsvertragliche Vereinbarung dem jeweiligen Tarifregime unterwirft.

MrRossi

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #16 am: 19.10.2020 11:13 »
Ist denn eine schriftliche Festlegung, sich nicht daran halten zu wollen, eine gültige Erklärung, in diesem Punkt, sich dem nicht unterwerfen zu wollen?

Spid

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #17 am: 19.10.2020 11:16 »
Wie meinen?

MrRossi

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #18 am: 19.10.2020 11:33 »
Er schreibt doch das eine schriftliche Vereinbarung getroffen sein sollte, zumindest verstehe ich das mit "festlegen" so.
Wenn man also im AV schreibt "es gilt der TV (welcher auch imnmer). Der AN bekommt ab Zeitpunkt "X" die EG"X"
wäre es eine gültige Vereinbarung?

Spid

  • Gast
Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #19 am: 19.10.2020 12:57 »
Es wäre eine gültige Vereinbarung, die ein deklaratorisches Element hinsichtlich der Entgeltgruppe enthielte, dem keine konstitutive Bedeutung zukäme.

MrRossi

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #20 am: 19.10.2020 13:30 »
Und wenn es eine Nebenabrede in schriftlicher Form gäbe, hätte diese Bedeutung?

Spid

  • Gast
Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #21 am: 19.10.2020 13:36 »
Es bedürfte einer - wie auch immer gearteten - Abrede, die explizit benennt, daß bspw. §§12, 13, 14 TVÖD keine Anwendung finden und stattdessen das Entgelt einer genannten Entgeltgruppe vereinbart würde.

MrRossi

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #22 am: 19.10.2020 13:59 »
Und das weiß der schwächere Verhandlungspartner in wieviel % der Fälle?
Ich habe zum Beispiel in meiner Gehaltsverhandlung eine EG angegeben für die ich bereit bin meinen alten AG zu verlassen. Das AV wäre ohne diese Zusage nicht zustande gekommen. Diese EG steht auch im AV, aber nicht mit den Worten "ist eingruppiert sonstwas....." Sondern "erhält die EG"X"". Selbst wenn der TV entsprechend erwähnt wurde, hat was jetzt bitte den höheren Wert der Willenserklärung?

Spid

  • Gast
Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #23 am: 19.10.2020 14:21 »
Welcher schwächere Vertragspartner?

Unwissenheit ist regelmäßig unbeachtlich. Es geht auch nicht um die Erwähnung des Tarifvertrags, es geht darum, ob dessen Anwendung auf das Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist. Ist das der Fall, geht die Rechtsprechung davon aus, daß insbesondere im öD jede Abweichung vom Tarifregime der expliziten Vereinbarung als ebensolche bedarf. Haben sich die Arbeitsvertragsparteien einem Tarifregime unterworfen, entfaltet das eine Bindungswirkung. Eine Abweichung von diesem ist mithin die Ausnahme, die, eben um einen der Vertragspartner vor Überraschungen zu schützen, einer ausdrücklichen Formulierung derselben bedarf. Das ist der durch das BAG formulierte Auslegungsgrundsatz hinsichtlich der ansonsten ja in sich widersprüchlichen einzelvertraglichen Vereinbarung, denn eine Gleichstellungsabrede oder ein Verweis dient ja eben gerade dem Zweck, sich als tariflich ungebundene Parteien einem Tarifregime zu unterwerfen - und ist ja ebenso eine Willenserklärung. Eine Formulierung wie "erhält ungeachtet anderslautender tariflicher Regelung Entgelt der Entgeltgruppe X" oder die zuvor mir benannte Formulierung wären dazu geeignet. Auch kann man die Übertragung solcher Tätigkeiten vereinbaren, die zur gewünschten Eingruppierung führen. Ansonsten wird das Auslegungsergebnis hinsichtlich der Nennung der Entgeltgruppe bei Unterwerfung unter ein Tarifregime regelmäßig in der Feststellung der lediglich deklaratorischen Natur bestehen.

MrRossi

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Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #24 am: 19.10.2020 15:08 »
Wäre die schlichte Aussage " Der AN erhält die EG"X des TVÖD" bereits ohne weitere Nennung der weiteren Gültigkeit bereits ausreichend?

Spid

  • Gast
Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
« Antwort #25 am: 19.10.2020 15:13 »
Wie meinen? Unter welchen Umständen? Wofür? Was ist ansonsten vereinbart?