Mein Arbeitgeber bat mich während seines Urlaubes die Zahlungen anzuweisen,
als zweite Unterschfrift (Anordnungsbefugnis).
Ergeben sich daraus negative Folgen für mich, wie Schadenhaftung und kann ich das ablehnen?
Ich bin Buchhalter, nicht Führungskraft, nicht Abteilunsleiter, Entgeltgruppe 5.
Kann ich dafür Zulage bekommen?
Danke.