Spid, das widerspricht doch dem Wortlaut des § 16, der doch grundsätzlich auf jede Einstellung abstellt.
Bisher ging ich davon aus, dass lediglich bei vorherigen Befristungen ohne tatsächliche Unterbrechung eine Anrechnung der Stufe und der Stufenlaufzeit erfolgt.
Magst du dies "Besonderheit" näher erläutern?