Autor Thema: Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei Wechsel aus der freien Wirtschaft  (Read 3817 times)

Peter80

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Hallo Leute,

ich werde bald ein Vorstellungsgespräch bei einer Landesbehörde haben.
Die Stelle wird nach TV-L E13 eingruppiert.
Bisher habe ich knapp 12 Jahre beim selben Arbeitgeber in der Industrie gearbeitet und hatte vorher noch ein Jahr eine andere Stelle in der Industrie.
Welche Chancen habe ich da bei der Stufeneinteilung?
Ich habe gehört, dass Vorbeschäftigungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht gerne anerkannt werden. Allerdings macht es dann finanziell für mich keinen Sinn.

Vielen Dank.

Bastel

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Alles Verhandlungssache! Alles kann, /fast) nichts muss. Außer es liegt einschlägige Berufserfahrung vor.

Spid

  • Gast
Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es.

Die Stufenzuordnung bei Einstellung besteht aus Anspruchselementen und Kann-Regelungen. Anspruch besteht auf die Brücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bzw. mindestens drei Jahren, was zur Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 führt. Darüberhinaus kann der AG förderliche Zeiten berücksichtigen. Ob er generell oder im konkreten Einzelfall dazu bereit ist, kann in Unkenntnis des AG nicht beurteilt werden.

Peter80

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Danke für eure Beiträge.
Es scheint also wirklich nicht ganz so einfach zu sein.
Die Industrie ist da wesentlich pragmatischer und irgendwie stellt sich der öffentliche Dienst damit doch selbst ein Bein.
Der Arbeitgeber ist übrigens das Ministerium für Umwelt.

Lars73

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Es ist doch recht pragmatisch die Stufe verhandeln zu können. Es kommt halt darauf an wie die Bewerberlage ist und ob man einen bestimmten Bewerber haben möchte (und wie der verhandelt). Das sind ja grundsätzlich auch Faktoren die in der Privatwirtschaft das Gehalt beeinflussen.

Peter80

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@Lars73
Wenn das so gehandhabt wird, ist das richtig.
Meist liest es sich aber so, als ob nur die Beschäftigungszeiten beim öffentlichen Dienst voll berücksichtigt werden.
In der Industrie gibt es weniger den Tunnelblick; auch ob jetzt Fachhochschule, Universität, usw...
Wenn man dort als Fachkraft interessant ist, kann frei verhandelt werden, ohne irgendwelche Raster, Rahmen oder bestimmten Voraussetzungen.

Lars73

  • Gast
Der öffentliche Dienst bindet sich grundsätzlich an den Tarifvertrag. Dieser lässt aber erheblichen Spielraum. Wenn man kein Angebot bekommt welches man bereit ist zu akzeptieren verzichtet man halt. Das kann einen ja auch in der Industrie passieren.