Was sagt uns denn der Duden dazu?
Flüchtling, der
Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen aus ihrer Heimat geflohen ist
Flüchtling ist kein Rechtsstatus wenn Du schon so rumscheißt.
Entweder er ist anerkannt asylberechtigt gem. Art 16a GG
oder ihm wurde die Flüchtlingseigenschaft gem. §3 AsylG zuerkannt
oder ihm wurde ein subsidiärer Schutzstatus gem. §4 AsylG gewährt
oder es wurden (nationale) Abschiebeverbote gem. § 60 Abs. V bzw. VII AufenthG festgestellt.
Trifft das alles nicht zu ist der abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig.
Ausnahme: Es kommt zu humanitären Aufnahmen z.B. nach §25 AufenthG usw. usw.
Hinweis: Es wurde zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet. #Servicetweet