Autor Thema: Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?  (Read 1654 times)

Euphyll

  • Gast
Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« am: 18.10.2020 16:51 »
Hallo, ist es möglich, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben direkt bei Neueinstellung? Es geht um die Antragsteilzeit ohne besondere Gründe wie Kinder oder Pflege von Angehörigen.

Das Teilzeit-Gesetz setzt ja 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus und mind. 15 Mitarbeiter im Betrieb. Hat der TV-L hier anderweitige Regleungen getroffen, sodass die 6 Monate Wartezeit entfallen kann?

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« Antwort #1 am: 18.10.2020 16:54 »
§11 Abs. 2 TV-L

Euphyll

  • Gast
Antw:Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« Antwort #2 am: 18.10.2020 17:03 »
§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« Antwort #3 am: 18.10.2020 17:05 »
Inwiefern sollte die tarifliche Regelung das TzBfG verdrängen? Es handelt sich um jeweils eigenständige Rechtsgrundlagen.

Euphyll

  • Gast
Antw:Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« Antwort #4 am: 18.10.2020 17:41 »
Meine Frage war nur, ob die Möglichkeit irgendwie besteht, die 6 Monate Wartezeit zu vermeiden.
Wenn ich TZ nach § 11 II beantrage gibt es keine Wartezeit?

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeit ohne 6 Monate Wartezeit?
« Antwort #5 am: 18.10.2020 17:45 »
Deine Frage war
§ 11 II verdrängt also das Teilzeit-Gesetz aufgrund besserer Regelung qua Tarifvertrag?

Ja, §11 Abs. 2 TV-L hat keine Wartezeit.