Autor Thema: Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt  (Read 12814 times)

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Guten Tag,

ich benötige dringend einen Rat.

Ich bin staatlich geprüfter Betriebswirt, habe regulär eine Stelle in der 9a inne. Seit Juni sitze ich als Elternzeitvertretung mit Aufgabenübertragung und Zulage auf einer 9c-Stelle. Eine Stelle im Team wurde ausgeschrieben und ich sollte mich darauf bewerben und habe dies getan. Die Stelle war folgendermaßen ausgeschrieben: Befähigung zum gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst oder vergleichbare Ausbildung, ggf. Fachwirt Verwaltung.

Letzte Woche kam unser Personalchef auf mich zu und teilte mir mit, dass ich für das Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde, da mir die Qualifikation für die 9c fehlt und mir nur die Möglichkeit bleibt, den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren, um eine feste Stelle auf der 9c zu bekommen. Sonst müsste ich auf meine alte Stelle zurück. Eine Rückmeldung soll ich bis nächste Woche geben.

Ich bin der Meinung, dass ich mit dem staatlich geprüften Betriebswirt eine vergleichbare Ausbildung habe, die dem Bachelorniveau entspricht und somit der Stelle gerecht werde. Ich habe die persönlichen Voraussetzungen und bringe über 20 Jahre Berufserfahrung mit. Somit könnte ich laut Entgeltordnung VKA auch dem sonstigen Beschäftigten zugeordnet werden und die Stellenbesetzung wäre auch ohne die Fortbildung möglich.

Ich möchte mich ungern zu einer Fortbildung zwingen lassen, die ich nicht benötige und die mir persönlich im Job keinen Mehrwert bringt. Außerdem ist der Job schwer vereinbar mit einer 2,5 bis 3jährigen Fortbildung.

Meine Fragen sind jetzt: Liege ich richtig mit meiner Ansicht? Gibt es eine Möglichkeit, diese durchzusetzen? Wenn es diese nicht gibt, kann ich versuchen, wenigstens die Elternzeitvertretung inne zu behalten?

Ich benötige wirklich dringend einen Rat. Ich liebe meine jetzige Tätigkeit und möchte ungern wieder versetzt werden.

Vielen Dank.

Spid

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #1 am: 18.10.2020 17:20 »
Nein, nein, ja.

Du gründest Deinen Beitrag auf völlig falschen Prämissen. Der Tarifvertrag regelt keine Einstellungsvoraussetzungen. Diese legt der AG selbst fest. Ob eine andere Bildung als die in der Ausschreibung geforderte gleichwertig ist, liegt im Ermessen des AG. Hier war nicht nur Gleichwertigkeit gefordert, sondern eine vergleichbare Bildungsvoraussetzung. Ich sehe weder das eine noch das andere noch eine Gleichwertigkeit zum Bachelor. Der TVÖD regelt lediglich die Eingruppierung. Das ist etwas völlig anderes, weshalb die Regelungen zum sonstigen Beschäftigten, die Du zudem mutmaßlich in ihrer Natur verkennst, völlig unbeachtlich sind.

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #2 am: 18.10.2020 17:32 »
Danke Spid, für die zügige Antwort.

Was habe ich denn jetzt für Möglichkeiten? Bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er wollen würde, mich auf der Stelle belassen könnte? Mir wurde gesagt, dass sie mich auf eine freie Stelle im Team setzen würden, wenn ich mich für die Fortbildung entscheide und ich solange eine Zulage bekommen würde, bis ich den Abschluss habe.

Habe ich in irgendeiner Form die Möglichkeit, die Fortbildung zu umgehen?

Vielen lieben Dank.

Spid

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #3 am: 18.10.2020 17:43 »
Die, die Dein AG Dir läßt - oder ein anderer AG, bei dem Du Dich bewirbst.

Ja.

Wenn der AG sie zur Voraussetzung zur nicht nur vorübergehenden Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit macht, keine bei diesem AG.

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #4 am: 18.10.2020 17:55 »
Vielen lieben Dank Spid. Die Zusammenhänge sind mir jetzt wesentlich klarer.

Dann werde ich mich mit dem Gedanken arrangieren, doch den Arbeitgeber wechseln zu müssen, um der Willkür des jetzigen zu entgehen. Dies scheint eine Sache zwischen dem Personalchef und mir zu sein, die jetzt auf so einer Ebene ausgefochten werden soll. Und ich sitze am kürzeren Hebel. 

Dankeschön.

Meteor

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #5 am: 20.10.2020 01:28 »
Vielen lieben Dank Spid. Die Zusammenhänge sind mir jetzt wesentlich klarer.

Dann werde ich mich mit dem Gedanken arrangieren, doch den Arbeitgeber wechseln zu müssen, um der Willkür des jetzigen zu entgehen. Dies scheint eine Sache zwischen dem Personalchef und mir zu sein, die jetzt auf so einer Ebene ausgefochten werden soll. Und ich sitze am kürzeren Hebel. 

Dankeschön.

Natürlich ist Spid, der gefühlt pausenlos 24/7 in diesem Forum rumgurkt und mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar arbeitslos ist (nach eigener Aussage nicht im öD arbeitet), besser informiert als dein fachlich versierter Personalchef. Wenn du meinst, einer annonymen Forenquelle mehr vertrauen zu können und so deine berufliche Karriere aufs Spiel zu setzen, ist eh schon jeglicher Hopfen und Malz verloren. In diesem Forum erhält man Meinungen und Denkansätze, aber keine fachliche Expertise.

Spid

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #6 am: 20.10.2020 07:03 »
Nun, was von der Einschätzung fachlicher Kenntnisse von jemandem, der vehement behauptet, im Tarifvertrag seien Einstellungsvoraussetzungen normiert oder sich Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung zusammenfantasiert, zu halten ist, kann jeder leicht selbst einschätzen. Wo im Tarifvertrag werden Einstellungsvoraussetzungen festgelegt? Wo fänden sich im TVÖD die von Dir dazu behaupteten Regeln?

Raver

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #7 am: 20.10.2020 14:45 »
Der AG kommt dir doch entgegen soweit ich das lesen konnte. Er ermöglicht dir die Teilnahme am ANG II! Ich gehe also davon aus er möchte Dich behalten.
Der ANG II dauert im übrigen keine 2,5-3 Jahre sondern ist durchaus auch in 6 Monaten zu absolvieren, insgesamt ca. 670 Unterrichtsstunden.

Das sogar in Modulen so dass man keine 6 Monate am Stück fehlen muss. Hängt aber vom Bundesland ab.
Klingt für mich nach einer guten Lösung.


AndreasG

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #8 am: 23.10.2020 08:28 »
Ist es nicht so dass man während des Angestelltenlehrgangs sein Gehalt ganz normal weitergezahlt bekommt?

Dann sehe ich das Problem nicht bzw. warum man sich so gegen eine kostenfreie, voll bezahlte Weiterbildung sträubt. Da würden sehr viele andere freudestrahlend sofort zusagen wenn ihnen der Arbeitgeber eine Karrierechance eröffnet und zusätzlich während der Weiterbildungsmaßnahme das volle Gehalt zahlt.

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #9 am: 25.10.2020 15:28 »
Vielen Dank für die weiteren Antworten und Anregungen.

Ich werde als staatlich geprüfter Betriebswirt im Deutschen Qualifikationsrahmen im Niveau 6 eingestuft. Der ALII ist seit Jahren für Niveau 6 beantragt, wird aber scheinbar nicht zugelassen. Ich könnten den ALII über 3 Jahre unter Lohnfortzahlung neben dem Dienst machen. Die Kosten würde mein Arbeitgeber tragen.

Für mich bringt dies keinerlei Mehrwert, weil die Zuordnung noch nicht mal der meines jetzigen Abschlusses entspricht. Ich habe einen 40h Arbeitsvertrag und es ist nicht so, dass man den ALII ohne Anstrengung bekommt, nur weil man teilnimmt. Neben dem vollauslastenden Job ist dies kaum machbar.

Zudem wurde mir im Juni ja bescheinigt, dass ich für die Stelle qualifiziert bin.

Natürlich weiß ich, dass einige gerne den ALII vom Arbeitgeber bezahlt bekommen würden. Für mich macht es keinen Sinn, da ich ihn weder für meine Tätigkeit brauche, noch würde ich dadurch eine höhere Qualifikation erlangen.

Spid

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #10 am: 25.10.2020 15:32 »
Warum denkst Du, der DQR hätte irgendeine Bedeutung für irgendwen? Natürlich ausgenommen Weiterbildungsanbieter, die damit in ihren Hochglanzbroschüren auf Bauernfängertour gehen...

Lars73

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #11 am: 25.10.2020 15:33 »
Wenn der Arbeitgeber diesen verlangt braucht man ihn halt. Soweit die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift hätte die Ablehnung der Teilnahme die entsprechenden Auswirkungen (es bliebt bei der niedrigeren Eingruppierung und keine Zulage).
Als solches hat er unter dem Umständen Mehrwert wenn man bei einem Arbeitgeber ist der diesen verlangt. Aber die Möglichkeit sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen besteht natürlich.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt
« Antwort #12 am: 25.10.2020 15:41 »
Dann sollte aber gleich ein AG außerhalb eines Bundeslandes gesucht werden, bei dem die Prüfungs- und Ausbildungspflicht nicht gilt oder außerhalb des öD.