Eine dauerhafte Tätigkeitsänderung ist gem. Schilderung nicht vorgesehen. Da unzweifelhaft eine Führungsposition übertragen werden soll, es dafür eine spezielle und für den AN günstigere Norm gibt und nicht zum Nachteil des Beschäftigten vom Tarifvertrag abgewichen werden darf, sehe ich nicht, inwiefern eine andere Verfahrensweise auch nur zu erwägen sei.