Hallo,
darf der PR einen offenen Brief, wo gewisse Beteiligungsrechte nach NPersVG verletzt bzw. missachtet worden sind, aushängen? D.h. für die Mitarbeiterschaft wird ersichtlich gemacht, was unter §68 Mitbestimmungstatbestand hätte für §§65 bis 67 erfolgen werden müssen.
Vielen Dank