Autor Thema: Personalrat  (Read 2459 times)

Klimaaxt

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Personalrat
« am: 19.10.2020 16:28 »
Hallo,

darf der PR einen offenen Brief, wo gewisse Beteiligungsrechte nach NPersVG verletzt bzw. missachtet worden sind, aushängen? D.h. für die Mitarbeiterschaft wird ersichtlich gemacht, was unter §68 Mitbestimmungstatbestand hätte für §§65 bis 67 erfolgen werden müssen.
Vielen Dank

Spid

  • Gast
Antw:Personalrat
« Antwort #1 am: 19.10.2020 16:36 »
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.

Lars73

  • Gast
Antw:Personalrat
« Antwort #2 am: 19.10.2020 17:03 »
Soweit ein Gericht die Missachtung der Beteiligungsrechte festgestellt hat wäre eine Kommunikation darüber Behördenintern grundsätzlich zulässig. Eine Kommunikation außerhalb der Behörde ist rechtlich ein schwieriger Bereich. Grundsätzlich sollte man bei einer solcher Eskalation mit der Dienststelle sich rechtlich beraten lassen. Fragen der Vertraulichkeit etc. sind dabei zu berücksichtigen.

Man sollte auch eine sachliche Darstellung achten und persönliche Angriffe vermeiden. Oft interessieren sich Beschäftige nur eingeschränkt für solche Details. Wichtig wäre also herauszuarbeiten welche Nachteile sich daraus ggf. ergeben haben. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist dabei zu beachten.

Grundsätzlich sollte gegen solche Verstöße rechtlich vorgegangen werden. Die Kosten dafür muss die Dienststelle tragen...