Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel

Begonnen von Laura1003, 20.10.2020 13:46

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Laura1003

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit bei meinem Arbeitgeber in der EG 9a Stufe 3 eingruppiert.
Wie wäre es bei einem Arbeitsgeberwechsel (innerhalb des TVÖD-VKA) mit der Eingruppierung in EG 7 oder 8?
Ich habe 6 Jahre Berufserfahrung und müsste laut §16 (VKA) TVÖD doch in Stufe 3 eingruppiert werden.
Versteh ich das richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!  :)
Liebe Grüße
Laura

Lars73

Aus dem bisher vorgetragenen ist nicht ersichtlich ob es einschlägige Berufserfahrung ist. Dies wäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Stufe 3. Ansonsten und alles weitere ist Verhandlungssache. Grundsätzlich wäre mit 6 Jahren Berufserfahrung maximal Stufe 4 möglich. Kann aber bei nicht einschlägiger Berufserfahrung auch Stufe 1 (oder 2, 3) werden.
Unbedingt vor Vertragsunterschrift die Stufe klären.

Laura1003

Vielen Dank für deine Antwort. :)
Bei mir wäre es ein Wechseln von einem Ordnungsamt (Bereich Veterinärwesen, kreisfreie Stadt) zu einem anderen Ordnungsamt (kleine Kommune, ohne Fachrichtung).
Wäre das schon eine einschlägige Berufserfahrung?

Spid

Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.