Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung
Spid:
Dann sollte er bei der Formulierung seiner rechtswidrigen Kündigung auf das Wort „rechtswidrig“ verzichten.
Novus:
Im schlimmsten Fall könnte der AG dann Schadensersatz verlangen ... zwingen zum Arbeiten kann man niemanden :D
Spid:
Nö, im schlimmsten Fall nimmt jemand den Telefonhörer zur Hand und trägt Sorge dafür, daß der Vertragsbrüchige beim neuen AG in der Wartezeit gekündigt wird.
Bastel:
--- Zitat von: Novus am 20.10.2020 09:41 ---Im schlimmsten Fall könnte der AG dann Schadensersatz verlangen ... zwingen zum Arbeiten kann man niemanden :D
--- End quote ---
Das habe ich meinem Personaler auch erklärt. Da hat er erstmal bissl doof geschaut. Ich hoffe man lenkt noch ein...
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