Aus dem bisher vorgetragenen ist nicht ersichtlich ob es einschlägige Berufserfahrung ist. Dies wäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Stufe 3. Ansonsten und alles weitere ist Verhandlungssache. Grundsätzlich wäre mit 6 Jahren Berufserfahrung maximal Stufe 4 möglich. Kann aber bei nicht einschlägiger Berufserfahrung auch Stufe 1 (oder 2, 3) werden.
Unbedingt vor Vertragsunterschrift die Stufe klären.