Autor Thema: Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel  (Read 2528 times)

Laura1003

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Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« am: 20.10.2020 13:46 »
Hallo zusammen,

ich bin zurzeit bei meinem Arbeitgeber in der EG 9a Stufe 3 eingruppiert.
Wie wäre es bei einem Arbeitsgeberwechsel (innerhalb des TVÖD-VKA) mit der Eingruppierung in EG 7 oder 8?
Ich habe 6 Jahre Berufserfahrung und müsste laut §16 (VKA) TVÖD doch in Stufe 3 eingruppiert werden.
Versteh ich das richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!  :)
Liebe Grüße
Laura

Lars73

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Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 20.10.2020 13:58 »
Aus dem bisher vorgetragenen ist nicht ersichtlich ob es einschlägige Berufserfahrung ist. Dies wäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Stufe 3. Ansonsten und alles weitere ist Verhandlungssache. Grundsätzlich wäre mit 6 Jahren Berufserfahrung maximal Stufe 4 möglich. Kann aber bei nicht einschlägiger Berufserfahrung auch Stufe 1 (oder 2, 3) werden.
Unbedingt vor Vertragsunterschrift die Stufe klären.

Laura1003

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Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 20.10.2020 14:05 »
Vielen Dank für deine Antwort. :)
Bei mir wäre es ein Wechseln von einem Ordnungsamt (Bereich Veterinärwesen, kreisfreie Stadt) zu einem anderen Ordnungsamt (kleine Kommune, ohne Fachrichtung).
Wäre das schon eine einschlägige Berufserfahrung?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 20.10.2020 14:20 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.