Autor Thema: [NW] Abordnung?  (Read 2565 times)

mpai

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[NW] Abordnung?
« am: 20.10.2020 14:56 »
Hallo.
Ein Kumpel von mir, der bei einer kreisfreien Stadt arbeitet, ist wegen Corona seit Juli ins Ordnungsamt abgeordnet.
Seine Planstelle ist in der Kämmerei.
Er hat darüber nichts schriftliches erhalten und auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass es sich nicht um eine Abordnung i.S.d. Paragrafen 24 LBG NRW handelt, weil ja die Stadtverwaltung eine einheitliche Dienststelle sei.
Wie sieht ihr das? Wenn dem so ist, muss er doch schriftlich informiert werden?

BStromberg

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #1 am: 22.10.2020 09:14 »
Dürfte praktisch eine temporäre Umsetzung des Dienstherrn sein, die gesetzlich nicht näher geregelt ist.

Da ein Beamter dem Grunde nach bloß einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und somit auch bloß auf ein abstrakt-funktionales Amt mit einer gewissen Besoldungswertigkeit hat, kann der Dienstherr ihn grundsätzlich innerhalb der Behörde auf einen x-beliebigen Dienstposten umsetzen, was mit einer Änderung des konkreten Aufgabengebietes einhergehen kann.

Hört sich unter den kurz skizzierten Umständen soweit OK an.

Dein Freund hat (wie alle anderen Beamten auch) halt eine Ernennungsurkunde für eine gewisse Besoldungsgruppe erhalten, nicht aber für einen Job auf Lebenszeit in der Kämmerei.

Arschbacken zusammenkneifen und gut ist... oder aktiv daran mitwirken, dass sich der Dienstherr wen anderes aussucht.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

stingmb

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #2 am: 24.10.2020 20:47 »

Wie sieht ihr das? Wenn dem so ist, muss er doch schriftlich informiert werden?

Hi, ja, also bei uns muss so ein Verwaltungsakt (Umsetzung) auf Verlangen schriftlich verfasst werden, damit man sich rechtlich dagegen wehren kann.

Pseudonym

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #3 am: 24.10.2020 21:32 »
Dürfte praktisch eine temporäre Umsetzung des Dienstherrn sein, die gesetzlich nicht näher geregelt ist.

Da ein Beamter dem Grunde nach bloß einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und somit auch bloß auf ein abstrakt-funktionales Amt mit einer gewissen Besoldungswertigkeit hat, kann der Dienstherr ihn grundsätzlich innerhalb der Behörde auf einen x-beliebigen Dienstposten umsetzen, was mit einer Änderung des konkreten Aufgabengebietes einhergehen kann.


Ist das nicht auf die Laufbahnen beschränkt? Was soll denn ein z.B. Feuerwehrmann in der Kämmerei oder einer aus dem informationstechnischen Dienst im Standesamt? Da scheitert doch bereits am Können.

2strong

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #4 am: 25.10.2020 02:53 »
Der Kollege schrieb daher wohl nicht ohne Grund: grundsätzlich  ;)

Kleeblatt

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #5 am: 25.10.2020 10:19 »
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte vor der Abordnung eine Anhörung erfolgen solle ( § 24 Abs. 5 LBG. Hier die Regelung für Lehrkräfte in NRW, sicherlich für alle andere Beamte auch anwendbar:

https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/a-z/abordnung/index.html

Yvonne

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Antw:[NW] Abordnung?
« Antwort #6 am: 25.10.2020 18:12 »
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte vor der Abordnung eine Anhörung erfolgen solle ( § 24 Abs. 5 LBG. Hier die Regelung für Lehrkräfte in NRW, sicherlich für alle andere Beamte auch anwendbar:

https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/a-z/abordnung/index.html

Nur ist es ja keine Abordnung, sondern eine Umsetzung. Und eine solche ist kein Verwaltungsakt. Eine Kommunalverwaltung ist insgesamt eine einheitliche Dienststelle. Ein Ordnungsamt oder eine Kämmerei sind lediglich Untergliederungen dieser Dienststelle.