Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Abordnung?
Kleeblatt:
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte vor der Abordnung eine Anhörung erfolgen solle ( § 24 Abs. 5 LBG. Hier die Regelung für Lehrkräfte in NRW, sicherlich für alle andere Beamte auch anwendbar:
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/a-z/abordnung/index.html
Yvonne:
--- Zitat von: Kleeblatt am 25.10.2020 10:19 ---wenn ich es richtig verstanden habe, dann hätte vor der Abordnung eine Anhörung erfolgen solle ( § 24 Abs. 5 LBG. Hier die Regelung für Lehrkräfte in NRW, sicherlich für alle andere Beamte auch anwendbar:
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/a-z/abordnung/index.html
--- End quote ---
Nur ist es ja keine Abordnung, sondern eine Umsetzung. Und eine solche ist kein Verwaltungsakt. Eine Kommunalverwaltung ist insgesamt eine einheitliche Dienststelle. Ein Ordnungsamt oder eine Kämmerei sind lediglich Untergliederungen dieser Dienststelle.
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